Häufig gestellte Fragen

Sie können mit Ihren Fragen zum Projekt A-Nord jederzeit an uns herantreten. Einige besonders häufig gestellte Fragen sowie Fragen zu speziellen Themen beantworten wir bereits hier – weitere folgen parallel zum Projektfortschritt. Falls Sie die gewünschten Antworten nicht in der Liste finden oder mehr Informationen benötigen, nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir helfen Ihnen dann gerne weiter.

Bedarf

Warum ist A-Nord, die Hochspannung-Gleichstrom-Übertragung (HGÜ) zwischen Emden Ost und Osterath, notwendig?

Das Vorhaben A-Nord verbindet die vom Gesetzgeber festgelegten Netzverknüpfungspunkte Emden Ost und Osterath und bildet damit den nördlichen Teil des sogenannten Korridors A. Der Korridor A ist eine Gleichstromverbindung, die über A-Nord Windenergie aus dem Norden in den Westen Deutschlands und über das Ultranet weiter in den Süden transportieren soll. Für die Übertragung größerer Strommengen fehlen bislang die Kapazitäten. Bereits heute sind die Höchstspannungsverbindungen zwischen Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen und von dort nach Baden-Württemberg überlastet. A-Nord wird das stark beanspruchte Wechselstromnetz entlasten, indem das Vorhaben auf direktem Weg eine große Menge an Leistung transportieren kann.

Was würde passieren, wenn A-Nord nicht gebaut wird?

Es entstünden enorme Engpässe im Höchstspannungsnetz (380 kV und 220 kV) im nordwestlichen Bereich von Niedersachsen und im nördlichen Bereich von Nordrhein-Westfalen. Ohne A-Nord könnte zudem nicht so viel Windenergie in das deutsche Stromnetz aufgenommen werden, wie es energiewirtschaftlich sinnvoll ist. Die Folgen wären perspektivisch ein instabiles Übertragungsnetz und hohe Redispatchkosten, die nicht nur Privathaushalte, sondern auch die Wirtschaft belasten.

Was sind Redispatchkosten?

Diese Kosten entstehen, wenn konventionelle Kraftwerke zur Netzstabilisierung hochgefahren oder regenerative Kraftwerke abgeregelt werden müssen.

Wie teuer ist die Leitung und wer finanziert das Vorhaben?

Genau lässt sich dies erst sagen, wenn die detaillierte Trassenführung und damit auch die exakte Länge der Leitung bekannt ist. Nach bisherigen Abschätzungen werden die Kosten voraussichtlich etwa zwei Milliarden Euro betragen, circa ein Viertel davon entfällt auf den Konverter in Emden Ost. Die Investition in das Vorhaben übernimmt zunächst Amprion. Die Kosten werden später über die Netzentgelte an die deutschen Stromverbraucher weitergegeben.

Welchen Zeitplan hat A-Nord (Genehmigungsverfahren, Baubeginn, Inbetriebnahme)?

Den Antrag auf Bundesfachplanung haben wir im März 2018 bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) gestellt. Im September und Oktober 2018 hat Amprion von der BNetzA die Untersuchungsrahmen für alle Planungsabschnitte erhalten. Diese legen fest, welche Trassenkorridorvarianten wir weiter prüfen und was wir dabei untersuchen müssen. Nach Abarbeitung dieser Prüfaufträge wollen wir die Unterlagen gem. § 8 NABEG voraussichtlich Anfang des zweiten Quartals 2020 der BNetzA zur Vollständigkeitsprüfung vorlegen. Wir rechnen in der zweiten Jahreshälfte 2020 mit den Erörterungsterminen. Danach legt die Bundesnetzagentur den Verlauf des bis zu einem Kilometer breiten Korridors fest, in dem wir die Leitung planen. Mit den Vorbereitungen für das Planfeststellungsverfahren haben wir bereits begonnen. Sobald der Trassenkorridor feststeht, wird Amprion den Antrag auf Planfeststellung stellen, voraussichtlich Anfang 2021. Die Bundesnetzagentur wird wiederum den Untersuchungsrahmen für die Unterlagen festlegen. Auf dieser Basis erarbeiten wir die Unterlagen gemäß § 21 NABEG. Aufgrund der Länge der Leitung wird dies etwa zwei Jahre dauern, sodass wir die Planfeststellungsunterlagen gemäß § 21 NABEG voraussichtlich Anfang 2023 einreichen können. Unmittelbar nach Abschluss der Planfeststellung gemäß § 24 NABEG beginnen die Bauarbeiten. Demnach erfolgt die Inbetriebnahme im Jahr 2027.

Wie wird der Strom nach der Übertragung in Osterath weiterverteilt?

In Osterath wird der Gleichstrom über einen Konverter zunächst in Wechselstrom umgewandelt. Dieser Wechselstrom fließt dann weiter in eine Umspannanlage, die mit dem Konverter verbunden ist. Von dort aus wird der Strom weiterverteilt – entweder in das Übertragungsnetz auf der Spannungsebene von 220 oder 380 Kilovolt oder in das Verteilnetz auf 110-kV-Ebene.

In welchem Umfang findet eine Beteiligung zum konkreten Leitungsverlauf vor dem formalen Planfeststellungsverfahren statt?

Bereits vor der Einreichung des Antrags auf Planfeststellung wird Amprion informelle Informations- und Konsultationsformate für Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit anbieten – vergleichbar mit den Veranstaltungen vor der Bundesfachplanung.

Gesetzliche Grundlagen

Welches Gesetz gibt den Netzausbau bzw. Korridor A-Nord vor?

Das Projekt A-Nord ist als Vorhaben mit der Nummer 1 im Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) verankert. Darin sind alle Projekte aufgeführt, für die der Deutsche Bundestag die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und den vordringlichen Bedarf zur Gewährleistung eines sicheren und zuverlässigen Netzbetriebs festgestellt hat. Zur Umsetzung dieser Projekte sind die Übertragungsnetzbetreiber verpflichtet. Der Bundesbedarfsplan basiert auf dem Netzentwicklungsplan, der von den Netzbetreibern entwickelt und unter Beteiligung der Öffentlichkeit von der Bundesnetzagentur geprüft und bestätigt wird. Gesetzlich festgeschrieben sind nur die Anfangs- und Endpunkte der geplanten Leitungen (Netzverknüpfungspunkte), nicht aber die konkrete Streckenführung.

Warum wird A-Nord als Erdkabel geplant? Könnte Amprion A-Nord im Ganzen oder teilweise auch als Freileitung umsetzen?

Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass drei der großen Gleichstromverbindungen (A-Nord, Suedlink und Südostlink) grundsätzlich als Erdkabeltrasse zu realisieren sind. Die Möglichkeit einer Freileitung besteht seit dem Start der Bundesfachplanung nicht mehr, da keine Kommune ein Freileitungsprüfverlangen ausgesprochen hat. A-Nord wird somit ausschließlich als Erdkabeltrasse geplant und umgesetzt. Einzig die Verbindungsleitung zwischen dem nördlichen Konverter und dem Netzverknüpfungspunkt Emden Ost könnte als Freileitung umgesetzt werden –allerdings nur, wenn Abstände zu geschlossener Wohnbebauung von mindestens 400 Metern bzw. zu Wohnbebauung im Außenbereich von mindestens 200 Metern eingehalten werden und keine artenschutzrechtlichen Probleme damit einhergehen. Die Verbindung vom südlichen Konverterstandort zum Netzverknüpfungspunkt Osterath ist Bestandteil des Vorhabens mit der Nummer 2 des Bundesbedarfsplangesetzes. Das sogenannte Ultranet wird als Freileitung errichtet.

Wie wird der Netzentwicklungsplan ermittelt?

Gemäß dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) müssen die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) alle zwei Jahre gemeinsam einen Szenariorahmen erstellen, der die wahrscheinliche Entwicklung von Energieerzeugung und -verbrauch in Deutschland sowie dessen Austausch mit den Nachbarländern für die kommenden Jahre beschreibt. Nach Konsultation der Öffentlichkeit genehmigt die Bundesnetzagentur (BNetzA) den Szenariorahmen. Auf seiner Basis erarbeiten die vier deutschen ÜNB alle zwei Jahre den nationalen Netzentwicklungsplan (NEP). Der NEP beschreibt, wie und wo das deutsche Höchstspannungsnetz in den nächsten zehn Jahren aus- und umgebaut werden muss, um einen sicheren und zuverlässigen Netzbetrieb gewährleisten zu können. Die Maßnahmen dienen der Integration von erneuerbaren Energien und sind ein elementarer Bestandteil für das Gelingen der Energiewende. Im NEP werden auch neue technisch ausgereifte, neue Technologien berücksichtigt, die eine Auswirkung auf den Netzausbau haben könnten (z.B. dezentrale Erzeugung, Speicher, Sektorenkopplung).

Technische Aspekte

Warum ist A-Nord in Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungstechnik (HGÜ) geplant?

Gleichstromverbindungen eignen sich ideal, um große Energiemengen verlustarm und zielgerichtet über weite Entfernungen zu transportieren. Mit ihnen verbinden wir Orte, an denen viel Windenergie erzeugt wird, mit Gebieten mit hohem Energieverbrauch. Sie funktionieren wie ein Bypass von Punkt zu Punkt. Mit den Gleichstromverbindungen entlasten wir das bestehende Wechselstromnetz. Sie sind auch über weite Entfernungen realisierbar.

Was ist der Unterschied zwischen Gleichstrom und Wechselstrom?

Gleichstrom fließt ständig in dieselbe Richtung: vom Minuspol zum Pluspol. Darin unterscheidet er sich vom Wechselstrom, der seine Flussrichtung in gleichmäßigen Zeitabständen mit einer Frequenz von 50 Hertz wechselt. Der Wechselstrom hat sich in Europa für die Stromversorgung durchgesetzt, da er besser von einer höheren auf eine niedrigere Spannungsebene gebracht werden kann und umgekehrt. Das passiert in Umspannanlagen, in denen die Leitungen aus unterschiedlichen Spannungsebenen zusammenlaufen. Gleichstrom eignet sich dagegen aufgrund seiner physikalischen Eigenschaften besser für den Transport großer Energiemengen über weite Entfernungen, da die Verluste dabei deutlich geringer sind als in der Wechselstromtechnik. Zudem kann in der Gleichstromtechnik auch auf der Höchstspannungsebene die Erdverkabelung zum Einsatz kommen, ohne dass dabei zusätzliche Energie verloren geht. Auch das ist ein Unterschied zur Wechselstromtechnik, bei der die Erdverkabelung nur über kurze Strecken sinnvoll eingesetzt werden kann.

Welche Mindestabstände muss die Gleichstromleitung zu bestehenden Gasleitungen einhalten?

Dies ist immer im Einzelfall zu prüfen. Derzeit gehen wir von rund 15 Metern Abstand aus.

Welche Erfahrungen hat Amprion mit Erdkabeln?

In Raesfeld und Borken im Münsterland haben wir bereits einige Kilometer Wechselstromerdkabel unter die Erde gelegt, die im Probebetrieb laufen. Auch die Baumaßnahmen im Gleichstrom-Erdkabelprojekt ALEGrO von Oberzier zur Bundesgrenze Belgien sind bereits zu Teilen abgeschlossen. Bodenökologische Messungen haben ergeben, dass wir in allen drei Projekten die bodenschonende Bauweise erfolgreich anwenden konnten.

Wie lang ist die Betriebsdauer eines Erdkabels? Muss Amprion das Erdkabel innerhalb der Betriebslaufzeit erneut freilegen?

Wir rechnen mit einer Betriebsdauer von mindestens 40 Jahren, wahrscheinlich auch darüber hinaus. Wartungs- und Reparaturarbeiten sind nicht auszuschließen – dafür müssten die Kabelsysteme ggf. auf Teilabschnitten freigelegt werden.

Welche Leistung wird mit dem Kabel übertragen und wie hoch ist die Spannung?

Es können 2 Gigawatt Leistung übertragen werden. Die Nenngleichspannung des Konverters und damit der Kabel beträgt 380 Kilovolt.

Wer stellt die Erdkabelsysteme her? Wie teuer werden die Erdkabelsysteme?

Der Übertragungsnetzbetreiber Amprion hat im Mai 2020 die Erdkabel für die Gleichstromverbindung A-Nord in Auftrag gegeben. Die Unternehmen Prysmian Powerlink S.r.l. und Sumitomo Electric Industries Ltd. liefern jeweils ein Kabelsystem für die 300 Kilometer lange Trasse von Emden nach Osterath. Die Kabel sind mit einem innovativen Isoliermaterial ausgestattet, das in der Spannungsebene von 525 Kilovolt erstmalig zum Einsatz kommt. Die Kabelhersteller produzieren die Kabelsysteme parallel zum Bau der Leitung. Die beiden Aufträge haben einen Gesamtwert von rund einer Milliarde Euro.

Wie hoch sind die Kosten für eine Erdverkabelung?

Je nach Übertragungsleistung und örtlichen Gegebenheiten (vorhandener Platz, Straßenlage Querungen, Baugrund, Wasserhaltung, ggf. Tunnel etc.) gehen wir bei der Gleichstromverkabelung vom Faktor 3 bis 6 aus.

Werden bestehende Freileitungen bei einer Bündelung mit A-Nord auch als Erdkabel verlegt?

Im Zuge der Realisierung von A-Nord werden bestehende Freileitungen nicht baulich verändert und damit nicht als Erdkabel mitverlegt.

Gibt es technische Unterschiede zwischen einem Wechselstrom- und einem Gleichstromerdkabel?

Vom Aufbau her sind beide Kabel prinzipiell gleich, allerdings gibt es Unterschiede in der Art der Isolierung.

Welche Funktion hat der Metallic Return?

Der Rückleiter (Metallic Return) sorgt dafür, dass das System auch im Fehlerfall weiter verfügbar ist – wenn auch nicht mit voller Übertragungsleistung. Anders gesagt: Tritt am Plus- oder Minuspol eines Erdkabels ein Fehler auf, sorgt der Rückleiter dafür, dass der Strom weiter fließt, bis der Fehler behoben wird.

Welche Größe / welchen Durchmesser haben die Kabel bzw. Kabelrohre?

Nach derzeitigem Planungsstand werden die Erdkabel einen Durchmesser von rund 15 Zentimetern haben, die Kabelschutzrohre haben im Regelfall bei offener Bauweise einen Durchmesser von rund 25 Zentimetern. Bei der grabenlosen Bauweise wird je nach Länge der Rohrdurchmesser im Einzelfall bestimmt.

Wieso werden die Systeme in zwei Kabelgräben verlegt?

Die Erdkabel werden in zwei separaten Gräben verlegt, um im Störfall nicht die ganze Leitung abschalten zu müssen. Zumindest ein System der Leitung kann weiterhin Strom transportieren. Aus bautechnischer Sicht bietet sich die Erdverkabelung mit zwei separaten Gräben an, weil von einer gemeinsamen Baustraße in der Mitte aus gleichzeitig an beiden Kabelgräben gearbeitet werden kann.

Wie tief liegen die Kabel im Boden?

In offener Bauweise liegen die Kabel etwa 1,4 bis 1,8 Meter tief. Bei Querungen von Infrastrukturen wie Straßen, Gewässern und Bahnlinien kann die Tiefe deutlich abweichen und wird individuell bestimmt.

Werden Schutzrohre verbaut? Kann das Erdkabel nachträglich ausgetauscht werden?

Die derzeitige Planung sieht weitestgehend Schutzrohrsysteme vor. Dadurch ist grundsätzlich ein Austausch der Kabel möglich, ohne die Leitung auf der gesamten Strecke wieder ausgraben zu müssen.

Ist eine Verlegung der Gleichstrom-Erdkabel innerhalb der Trasse einer 380-kV-Leitung – zum Beispiel unterhalb der Leiterseile und Erdkabel oder direkt benachbart – technisch möglich?

Grundsätzlich ist das technisch möglich, jedoch sind baubedingt und je nach gegenseitiger Beeinflussung Mindestabstände einzuhalten. Der wesentliche Faktor dabei ist die Höhe der parallel verlaufenden Freileitung. Wie diese Mindestabstände aussehen müssen und ob sich Schutzstreifen teilweise überlappen können, muss im Einzelfall entschieden werden.

Mit welcher Bauzeit muss ich bei mir vor Ort rechnen?

Das ist abhängig von vielen verschiedenen Faktoren, u.a. den örtlichen Bodenverhältnissen, den Witterungsbedingungen, dem Grundwasser, bauzeitlichen Vorgaben aus dem Naturschutz, Anzahl und Umfang der zu querenden Hindernisse und von der vorhandenen Infrastruktur (Zuwegungen, Baustraße etc.). Darüber hinaus spielt die Länge des Abschnitts natürlich eine Rolle, ebenso wie die gewählte Bauweise. Da wir jedoch zunächst nur die Leerrohre in die Erde legen und die Kabel erst zu einem späteren Zeitpunkt einziehen, werden die Gräben schnellstmöglich wieder verfüllt. Nur die Stellen, an denen wir die einzelnen Kabelstücke über Muffen verbinden, bleiben über mehrere Wochen offen.

Warum ist die offene Bauweise der Standard bei Amprion?

Nicht nur bei uns ist die offene Bauweise die Regel – auch bei anderen Infrastrukturnetzbetreibern wird sie vornehmlich eingesetzt. Die offene Bauweise ermöglicht uns den größten Gestaltungsspielraum beim Bau, um flexibel auf die örtlichen Anforderungen reagieren zu können. Sie ist zudem deutlich effizienter in Bezug auf Zeit und Kosten und damit meist die wirtschaftlichste Lösung.

Wann muss Amprion alternative Bautechniken anwenden?

Eine offene Bauweise ist oftmals bei Querungen bestehender Infrastruktur nicht möglich. Auch bei natürlichen Hindernissen wie Flüssen oder Naturschutzgebieten können grabenlose Verlegetechniken zum Einsatz kommen.

Welche geschlossenen Verfahren stehen zur Verfügung?

Die Wahl des Bauverfahrens hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab, etwa den Bodenverhältnissen oder der Länge der Querung. Zu den geschlossenen Bauverfahren gehören unter anderem das sogenannte HDD-Verfahren (Bohrspülverfahren), der Mikrotunnelbau oder der Pilotrohrvortrieb.

Welches Bettungsmaterial für die Kabelanlage kommt zum Einsatz?

Die Wahl des Bettungsmaterials ist eine Einzelfallentscheidung. In vielen Fällen handelt es sich dabei um einen sogenannten zeitweise fließfähigen Verfüllbaustoff, den sogenannten Flüssigboden. Dafür wird der vorhandene Erdaushub oder geeignete fremde Böden mit geringen Anteilen natürlicher Stoffe angereichert, um eine spatenfeste Konsistenz und ideale Wärmeleitfähigkeit zu erreichen. Alternativ können auch Sande mit einer speziellen Körnung als Bettung dienen – beispielsweise Quarzsand.

Muss ein Mindestabstand zur Wohnbebauung oder zu anderer Bebauung eingehalten werden?

Bis auf die gesetzlichen Vorgaben – wie etwa die Grenzwerte aus der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes – bestehen keine Abstandsregelungen. Wohnbebauungen oder andere Nutzungen dürfen quasi unmittelbar am Schutzstreifen angrenzen. Unser Ziel ist es jedoch, einen größtmöglichen Abstand einzuhalten, um etwa zukünftige Erweiterungen von Höfen nicht zu erschweren.

Welche Unternehmen werden mit dem Bau beauftragt?

Amprion wird qualifizierte Tiefbauunternehmen beauftragen. Entscheidende Faktoren dabei sind die Marktlage sowie die Kompetenzen der Bewerber. Im Zuge der Ausschreibungen ist es gewünscht, dass sich auch in der Region ansässige Unternehmen beteiligen. In Borken und im Projekt ALEGRO haben sich beispielsweise Arbeitsgemeinschaften aus mehreren regionalen Unternehmen gebildet.

Was konkret bedeutet bodenschonende Bauweise?

Um den baulichen Eingriff zur Herstellung der Kabelanlage so bodenschonend wie möglich zu gestalten, berücksichtigen wir die folgenden Schritte:

• Schonender Abtrag des Oberbodens und Lagerung der Bodenmieten mit maximal zwei Metern Höhe

• Trennung der Bodenschichten in separaten Bodenmieten

• Befahrung der Trasse mit Radfahrzeugen nur über eine temporäre Baustraße

• Vermeidung von schadhaften Bodenverdichtungen bei der Grabenrückverfüllung durch entsprechenden Geräteeinsatz

• auf die örtlichen Gegebenheiten angepasste Rekultivierung nach Bauausführung

Unser Ziel: Nach Abschluss der Baumaßnahme sollen die zuvor landschaftlich genutzten Flächen wieder möglichst uneingeschränkt zur Verfügung stehen.

Wie wird die bodenkundliche Baubegleitung bei A-Nord aussehen?

Sachverständige Bodenkundler werden kontinuierlich anwesend sein. Sie sorgen für die Einhaltung des Bodenschutzkonzeptes auf der Baustelle und dokumentieren alle ausgeführten Arbeiten. In ihren Aufgabenbereich fallen außerdem die Beurteilung der Bodenfeuchte sowie die Empfehlung von Schutzmaßnahmen. Die bodenkundliche Baubegleitung fungiert außerdem als Schnittstelle zu landwirtschaftlichen Vertretern und anderen Interessengruppen.

Was bedeutet ein Baustopp? Wer kann ihn aussprechen?

Ein Baustopp im engeren Sinne erfolgt witterungsbedingt in den Wintermonaten. Ansonsten wird es im Regelfall keinen vollständigen Baustopp geben, sondern lediglich temporäre Einschränkungen in extrem empfindlichen Bereichen oder aufgrund von Witterungsbedingungen. Die bodenkundliche Baubegleitung kann diese temporäre Einschränkung empfehlen. Einen kompletten Baustopp darf sie per Gesetz nicht aussprechen. Dies ist der Bundesnetzagentur und dem Bauherrn vorbehalten.

Wird es Bauzeitenregelungen geben?

Es wird in den verschiedenen Bereichen unterschiedlich begründete Bauzeitenregelungen geben. Diese sind abhängig von verschiedenen Faktoren wie zum Beispiel den Brutzeiten von Vögeln. Im Sinne einer bodenschonenden Bauweise streben wir eine Bauzeit von Frühling bis Herbst an.

Ist am Netzverknüpfungspunkt Emden Ost auch ein Konverter erforderlich?

Ja. Um die Gleichstromverbindung A-Nord an das bestehende 380-kV-Wechselspannungsnetz anzuschließen, benötigen wir auch am Netzverknüpfungspunkt Emden Ost einen Konverter. Er wandelt den eingehenden Gleichstrom in Wechselstrom um.

Gibt es dafür schon einen Standort?

Amprion hat für den Konverter nahe der Umspannanlage Emden Ost einen passenden Standort gefunden und erworben. Hierfür haben wir beim Gewerbeaufsichtsamt Emden einen Antrag auf einen Vorbescheid nach Bundesimmissionsschutzgesetz gestellt und Ende 2019 erteilt bekommen. Einige Tage später konnte Amprion zusätzlich den Kauf des Grundstücks notariell beurkunden lassen.

Trassenverlauf

Wie lang könnte die Gleichstromverbindung A-Nord werden?

Die Luftlinie zwischen den Netzverknüpfungspunkten Emden-Ost und Osterath ist 237 Kilometer lang. Wir gehen jedoch davon aus, dass die spätere Trassenlänge rund 300 Kilometer beträgt, da wir groß- und kleinräumige Siedlungen, sonstige Nutzungsstrukturen (zum Beispiel Abgrabungen) und Schutzgüter umgehen müssen. Außerdem besteht per Gesetz nicht die Möglichkeit, dass die Trasse über niederländisches Staatsgebiet läuft, was ebenso zu einer Mehrlänge führt.

Hängen die beiden Vorhaben Wesel – Utfort – St. Tönis und A-Nord in ihrer Planung und Genehmigung zusammen?

Nein, es sind zwei rechtlich und technisch voneinander unabhängige Projekte. Während mit A-Nord eine Leitung neu gebaut wird, handelt es sich beim Projekt Wesel – Utfort um den Ersatzneubau der bereits vorhandenen 220-kV-Leitung durch eine 380-kV-Leitung. Die Leitung von Wesel nach Utfort wird gemäß rechtlicher Vorgabe weitestgehend im bestehenden Trassenraum geplant – somit ergibt sich die Rheinquerung in der Nähe von Götterswickerhamm bei Voerde. Bei A-Nord gilt die planerische Vorgabe, einen möglichst kurzen, geradlinigen und konfliktfreien Verlauf von Emden bis Osterath zu finden. Nach einer ersten Analyse liegt die Vorzugsvariante bei Rees, knapp 30 Kilometer von der Rheinquerung des Wesel – Utfort-Projektes entfernt.

Auswirkungen auf Mensch, Natur und Umwelt

Welchen Einfluss hat das Erdkabel auf den Boden und die Vegetation?

Erste Erfahrungen der landwirtschaftlichen Nutzung in Raesfeld lassen vermuten, dass es zu keinen über die Bauzeit hinausgehenden Ertragsausfällen und wesentlichen Bodenveränderungen kommen wird. Ziel des projektspezifischen Bodenschutzkonzeptes ist die möglichst uneingeschränkte Nutzung der vorwiegend landwirtschaftlich genutzten Flächen nach der Baumaßnahme. Den Erfolg dieser bodenschonenden Bauweise bestätigen ertragskundliche Messungen verschiedener gängiger landwirtschaftlicher Kulturen auf Erdkabeltrassen sowie auf experimentellen Versuchsflächen. Insgesamt verdeutlichen die Versuche, dass ein Anbau von regulären Feldfrüchten im Bereich der Erdkabeltrassen ohne weitere Einschränkungen möglich ist, solange sie durch ihr Wurzelwerk und dessen Struktur die Schutzrohranlage nicht gefährden. Durch die bisherigen Erhebungen ergaben sich keine Hinweise auf mögliche Ertragsteigerungen oder -einbußen. Detailliertere Untersuchungen werden momentan in Raesfeld auf den Amprion Erdkabel-Pilotstrecken durch die Landwirtschaftskammer NRW durchgeführt und ausgewertet, allerdings gilt „Ein Jahr ist kein Jahr“. Ob es zu einer Ertragsminderung im Vergleich unbeeinflusster Standort und Kabeltrasse kommt, werden erst die Folgejahre zeigen. Neben dem Erdkabel spielen auch weitere standortspezifische Faktoren eine Rolle (Bodenverhältnisse, Klima). Im Frühjahr/Sommer 2019 gab es sehr geringe Niederschläge, sodass es in der Folge zu Trockenstress und Maisbeulenbrand kam. Derzeit sind daher noch keine validen Aussagen zu den konkreten Auswirkungen des Erdkabels möglich. Erste Zwischenergebnisse zeigen jedoch, dass die Erträge insgesamt regionsüblich sind, geringfügige Unterschiede können an hydrologischer Variabilität oder Bodenüberhöhungen liegen, letztere haben auch die Einsaat beeinflusst. Daher gilt es, die weiteren Ergebnisse abzuwarten und diese auszuwerten.

Bodenerwärmung: Bezüglich der von Landwirten und Pächtern häufig befürchteten Bodenerwärmung durch Erdkabel zeigen die bisherigen Ergebnisse aus unseren Versuchsflächen, dass die Temperatur oberhalb der Kabel schnell abnimmt und in den oberen Bodenschichten auch bei dauerhafter maximaler Auslastung kaum Temperaturunterschiede zu messen sind. Die jahreszeitlichen und wetterbedingten Temperaturschwankungen beeinflussen die Bodenschichten deutlich stärker, als die Wärmeemissionen des Erdkabels. Durch die Verwendung von geeigneten Bettungsmaterialien findet zudem eine ideale Wärmeableitung statt. Entsprechende Modellierungen zeigen, dass die Wärmezonen und die entsprechende Ausbreitung im Boden räumlich begrenzt sind und im Oberboden selbst unter ungünstigen Bedingungen nur gering ausgeprägt sind. Das bestätigt bisher auch das Amprion-Temperatur-Versuchsfeld in Raesfeld, das zusammen mit der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg angelegt wurde und die Temperaturschwankungen in unterschiedlichen Bodentiefen konstant überwacht. Die Ergebnisse zeigen zudem, dass auch betriebsbedingte Änderungen der Bodenfeuchte über dem Erdkabel nach derzeitigem Stand ausgeschlossen werden können.

Welche Felder treten bei der Gleichstromtechnik auf? Wo liegen die Grenzwerte für den Gesundheitsschutz?

Bei Verwendung von Gleichspannung und Gleichstrom entstehen sogenannte statische elektrische und magnetische Felder. Ein elektrisches Feld tritt an der Erdoberfläche durch die Isolation des Erdreichs nicht auf. Das magnetische Gleichfeld der Stromleitung liegt in der Größenordnung des statischen Erdmagnetfelds, welches in Deutschland etwa 50 Mikrotesla beträgt. Der Grenzwert für die magnetische Flussdichte bei Gleichstromfeldern liegt bei 500 Mikrotesla und ist in der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (26. BImSchV) festgeschrieben. Die genaue Höhe der Gleichstromfelder wird im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens berechnet, sobald die genaue Bauausführung feststeht. Weitere Informationen zum Immissionsschutz finden Sie auf der Webseite des Amtes für Strahlenschutz.

Gibt es gesetzliche Richtlinien für den Gesundheitsschutz beim Betrieb einer Stromleitung?

Das Bundesamt für Strahlenschutz hat mit der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (26. BImSchV) für Stromleitungen klare Grenzwerte festgelegt. Mit A-Nord halten wir diese Grenzwerte ein und unterschreiten sie deutlich. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens sind wir als Netzbetreiber verpflichtet, die Einhaltung der 26. BImSchV nachzuweisen.

Kann das GPS-System landwirtschaftlicher Maschinen durch das Magnetfeld des Kabels beeinträchtigt werden?

Eine Beeinträchtigung des GPS-Systems landwirtschaftlicher Maschinen durch die Kabeltrasse ist nicht zu erwarten.

Wird es nach Abschluss der Baumaßnahme zu Einbußen bei den landwirtschaftlichen Erträgen kommen?

Erste Erfahrungen der landwirtschaftlichen Nutzung in Raesfeld lassen vermuten, dass es zu keinen über die Bauzeit hinausgehenden Ertragsausfällen und wesentlichen Bodenveränderungen kommen wird. Ziel des projektspezifischen Bodenschutzkonzeptes ist die möglichst uneingeschränkte Nutzung der vorwiegend landwirtschaftlich genutzten Flächen nach der Baumaßnahme. Den Erfolg dieser bodenschonenden Bauweise bestätigen ertragskundliche Messungen verschiedener gängiger landwirtschaftlicher Kulturen auf Erdkabeltrassen sowie auf experimentellen Versuchsflächen. Insgesamt verdeutlichen die Versuche, dass ein Anbau von regulären Feldfrüchten im Bereich der Erdkabeltrassen ohne weitere Einschränkungen möglich ist, solange sie durch ihr Wurzelwerk und dessen Struktur die Schutzrohranlage nicht gefährden. Durch die bisherigen Erhebungen ergaben sich keine Hinweise auf mögliche Ertragsteigerungen oder -einbußen. Detailliertere Untersuchungen werden momentan in Raesfeld auf den Amprion Erdkabel-Pilotstrecken durch die Landwirtschaftskammer NRW durchgeführt und ausgewertet, allerdings gilt „Ein Jahr ist kein Jahr“. Ob es zu einer Ertragsminderung im Vergleich unbeeinflusster Standort und Kabeltrasse kommt, werden erst die Folgejahre zeigen. Neben dem Erdkabel spielen auch weitere standortspezifische Faktoren eine Rolle (Bodenverhältnisse, Klima). Im Frühjahr/Sommer 2019 gab es sehr geringe Niederschläge, sodass es in der Folge zu Trockenstress und Maisbeulenbrand kam. Derzeit sind daher noch keine validen Aussagen zu den konkreten Auswirkungen des Erdkabels möglich. Erste Zwischenergebnisse zeigen jedoch, dass die Erträge insgesamt regionsüblich sind, geringfügige Unterschiede können an hydrologischer Variabilität oder Bodenüberhöhungen liegen, letztere haben auch die Einsaat beeinflusst. Daher gilt es, die weiteren Ergebnisse abzuwarten und diese auszuwerten.

Wie wird mit eventuell doch auftretenden Ertragseinbußen umgegangen?

Der Umgang mit Ertragsausfällen oder Einschränkungen in der landwirtschaftlichen Nutzung wird zunächst über eine Rahmenvereinbarung zwischen den zuständigen Landwirtschaftsverbänden und Amprion geregelt. Auf dieser Grundlage werden dann anhand der tatsächlichen Betroffenheit jegliche wirtschaftlichen Nachteile infolge der Baumaßnahme entschädigt.

Welche Entschädigungszahlungen gibt es? Wie werden sie berechnet? Wieso wird nur einmalig entschädigt?

Amprion ist als reguliertes Unternehmen in Entschädigungsfragen an den gesetzlichen Rahmen gebunden, der 2019 durch die Bundesregierung erneut bestätigt und konkretisiert wurde. Demnach erhält der Eigentümer einer Fläche eine einmalige Entschädigung für die Eintragung der Dienstbarkeit, welche in ihrer Höhe vom jeweiligen Bodenverkehrswert und der Inanspruchnahme der Fläche abhängig ist. Darüber hinaus kann der Eigentümer einen sogenannten Beschleunigungszuschlag bei Unterschrift erhalten. Der Pächter beziehungsweise Bewirtschafter einer landwirtschaftlichen Fläche erhält eine Entschädigung für eventuell auftretende Bau- und Folgeschäden, Bewirtschaftungserschwernisse sowie Prämienentfall. Auch für den Fall, dass nach der Bauphase Mindererträge auftreten, gibt es Entschädigungsregelungen. Eine wiederkehrende oder jährliche Zahlung ist durch das Gesetz nicht vorgegeben und kann von Amprion als reguliertes Unternehmen nicht geleistet werden.

Kann ich das Geld auch in mehreren Einzelzahlungen erhalten?

Auch hier hält sich Amprion an die gesetzliche Grundlage (siehe NABEG-Novelle 2019). Diese sieht grundsätzlich eine Einmalzahlung vor, die per Entschädigungs- und Enteignungsgesetz in dem Jahr zu zahlen ist, in dem der Wertverlust ausgeglichen wird. Es ist aber auch möglich, sich den Betrag in drei Raten auszahlen zu lassen. Die beiden Folgeraten würden dann einmal in zehn und einmal in 30 Jahren geleistet.

Wie werden baubedingte wirtschaftliche Nachteile entschädigt?

In der Regel werden jegliche wirtschaftlichen Nachteile für den Bewirtschafter entschädigt. Hierzu gibt es entsprechende Rahmenregelungen.

Wann plant Amprion Informationsangebote für Eigentümer von Grundstücken in der vorgesehenen Trasse für A-Nord?

Bereits Ende des Jahres 2019 hat Amprion erste Gespräche mit den landwirtschaftlichen Verbänden über eine Rahmenregelung geführt. Diese Rahmenregelung wird unter anderem Entschädigungen für Nutzungsausfälle und mögliche Folgeschäden regeln. Kontakt mit Grundstückseigentümern und Landwirten nimmt Amprion erst dann auf, wenn die betroffenen Flurstücke feststehen oder wenn Voruntersuchungen auf den Flächen notwendig sind.

Mögliche Bündelung A-Nord mit BorWin4 und DolWin4

Wie breit wird der Schutzstreifen und um wie viel größer ist er als vorher?

Der Regelschutzstreifen wird circa 36 Meter betragen. Das sind knapp zwölf Meter mehr als beim ursprünglich geplanten Schutzstreifen von A-Nord.

An Engstellen können wir die Breite der Trasse durch bauliche Sonderlösungen reduzieren, sofern die Bodenverhältnisse es zulassen. Andernorts müssen wir die Trasse möglicherweise noch etwas breiter anlegen. Grundsätzlich sind die Wahl des Bauverfahrens sowie die erforderliche Trassenbreite immer von den Gegebenheiten vor Ort abhängig.

Was passiert, wenn an der Leitung ein Fehler vorkommt?

Dann wird die betroffene Ader zunächst außer Betrieb genommen und der Fehler geortet. Im Zuge der Reparaturarbeiten bleibt das betroffene System abgeschaltet. In der Regel können wir Fehler an Erdkabelsystemen innerhalb von zwei bis vier Wochen beheben. Kleinere Fehlstellen am Außenmantel des Kabels können wir mit einer sogenannten Reparaturmuffe ausbessern. Ist das Kabel beschädigt, ersetzen wir üblicherweise circa 15 Meter lange Kabelstücke. Längere Kabelstücke müssen nur selten ausgetauscht werden.

Wie hoch ist die Entschädigung ?

Die Entschädigung liegt für den Eigentümer bei bis zu 35 Prozent des dann aktuellen Bodenverkehrswertes. Hinzu kommt ggf. ein Beschleunigungszuschlag, der bis zu zwei Euro pro Quadratmeter betragen kann. Pächter der in Anspruch genommenen Flächen erhalten eine Entschädigung, wenn ihnen durch den Bau und die Rekultivierung wirtschaftliche Nachteile entstehen.

Gibt es eine erneute Entschädigung, wenn die Offshore-Kabel eingezogen werden?

Durch die einmalige Entschädigung des Eigentümers ist die Nutzung des im Grundbuch eingetragenen Schutzstreifens für beide Systeme abgedeckt. Entstehen den Bewirtschaftern der Flächen durch den späteren Kabeleinzug wirtschaftliche Nachteile, gleichen wir diese erneut aus.

Liegen alle Baustraßen innerhalb des Schutzstreifens und wenn ja, warum?

Die für den Bau benötigten temporären Baustraßen liegen in der Regel innerhalb des Schutzstreifens. So können wir sie bei Wartungs- oder Reparaturarbeiten erneut nutzen und bei Arbeiten an einem System den Betrieb ohne Sicherheitsrisiken aufrechterhalten. Größere bauliche Eingriffe entstehen im Bereich der Baustraßen nicht.

Wie verhalten sich die elektrischen und magnetischen Felder im Falle einer Bündelung?

Alle Anlagen der Energieübertragung erzeugen elektrische und magnetische Felder. Bei unterirdisch verlegten Kabeln wird jedoch das elektrische Feld durch den Kabelschirm und das umgebende Erdreich komplett abgeschirmt. Über dem Erdboden sind durch den Betrieb der Kabel also nur magnetische Felder nachweisbar. Für diese Felder sind in der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes Grenzwerte festgelegt. Bei der Bündelung mehrerer Projekte schreibt der Gesetzgeber eine gesamtheitliche Bewertung der Immissionen vor. Das heißt: Wir müssen im Genehmigungsverfahren nachweisen, dass wir auch bei einer möglichen Bündelung der drei Projekte A-Nord und DolWin4 und BorWin4 die zulässigen Grenzwerte jederzeit einhalten.

Wie viele Kabel kommen in die Erde?

Sechs für die Gleichstromverbindung A-Nord und jeweils zwei für DolWin4 und BorWin4.

Werden die Kabel durch gegenseitige Beeinflussung wärmer?

Die Kabel der Systeme sind so angeordnet, dass sie sich gegenseitig nur rechnerisch beeinflussen. In der Realität wird die gegenseitige Erwärmung marginal sein.

Warum gibt es bei den Offshore-Systemen nur zwei Kabel und bei A-Nord drei pro System?

Bei Offshore-Netzanbindungssystemen sind zwei Kabel pro System bei einer Kapazität von 900 MW der Standard. Sie sind mit einem Kraftwerksanschluss vergleichbar und haben deshalb geringere Anforderungen an die sogenannte Redundanz. Anders verhält es sich bei der Gleichstromverbindung A-Nord. Mit zwei Gigawatt Übertragungsleistung gilt die Leitung als relevant für die Stabilität des Übertragungsnetzes. Sollte an einer Stelle des Erdkabels (Plus- oder Minuspol) ein Fehler auftreten, springt das dritte Kabel im System – der sogenannte Rückleiter – ein und sorgt dafür, dass der Strom weiter fließt.

Wieso werden bei den Offshore-Systemen nur Leerrohre verlegt und die Kabel nicht direkt eingezogen?

Weil die durch DolWin4 und BorWin4 anzuschließenden Windparks erst 2028 bzw. 2029 in Betrieb gehen. Aus technischen Gründen ziehen wir die Kabel erst kurz davor ein.

Gibt es für die Verlegung von Leerrohren eine gesetzliche Grundlage? Warum gab es sie vorher nicht?

Durch die Novelle des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes (NABEG) im Mai 2019 hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, Leerrohre für Vorhaben mitzugenehmigen und zu verlegen, die im räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit einem anderen Erdkabelprojekt stehen. Das trifft auf die Projekte A-Nord und DolWin4 bzw. BorWin4 zu. Vorher wäre die Verlegung von Leerrohren als sogenannte „unzulässige Vorratsplanung“ rechtlich nicht möglich gewesen. Nach alter Gesetzeslage hätten wir die Offshore-Systeme getrennt von A-Nord planen müssen – und im selben Planungsraum zeitlich versetzt zweimal gebaut.

Wird es ein gemeinsames Genehmigungsverfahren geben?

Ja, mit der Novelle des NABEG hat der Gesetzgeber eine Möglichkeit geschaffen, auf die Bundesfachplanung für die Offshore-Netzanbindungssysteme zu verzichten. Die Leerrohranlage inklusive dem späteren Kabeleinzug und Betrieb können wir im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens von A-Nord genehmigen lassen.

Welche Vorteile hat die Bündelung?

Durch die Bündelung können wir den Netzausbau beschleunigen. Gleichzeitig schaffen wir mehr Akzeptanz für beide Vorhaben, da sich insbesondere der Landkreis Emsland und die Landwirtschaftsverbände eine gemeinsame Bauausführung gewünscht haben. Gegenüber einer zeitlich versetzten, doppelten Bauausführung minimieren wir den Eingriff in den Boden deutlich. Nicht zuletzt sparen wir Baukosten ein, was letztlich der Volkswirtschaft zugutekommt.

Ändert sich der Zeitplan für A-Nord? Wird der Korridor später in Betrieb gehen?

Bisher gehen wir nicht davon aus, dass sich die Inbetriebnahme durch die geplante Bündelung verschiebt.

Warum werden für die Offshore-Systeme Leerrohre mitverlegt, während eine Bündelung von A-Nord und der dena-Leitung als Erdkabel ausgeschlossen ist?

In unserer Planung haben wir eine mögliche Bündelung von A-Nord mit der dena-Leitung betrachtet. An einigen Stellen haben wir sie – unter Berücksichtigung der methodischen Kriterien und aller Belange – für sinnvoll befunden. An diesen Stellen sollen das Erdkabel für A-Nord und die dena-Leitung als Freileitung parallel verlaufen. Eine gemeinsame Bauausführung wie bei A-Nord und den Offshore-Projekten ist rechtlich und auch vom Zeitplan her nicht möglich. Denn die dena-Leitung ist in einigen Abschnitten bereits fertiggestellt. Weitere befinden sich bereits im Bau oder im Planfeststellungsverfahren.