Die nächsten Schritte im Verfahren

Die weiße Grafik zeigt eine Übersicht der verschiedenen Schritte von der Planung bis zum Bau der Leitung A-Nord.

18. April 2018

Mit der Antragsstellung nach § 6 Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) startet die Bundesfachplanung und damit das formelle Genehmigungsverfahren. Dieses bietet in den kommenden Monaten mehrere Möglichkeiten zur Beteiligung. Zuständige Genehmigungsbehörde für das Projekt A-Nord ist die Bundesnetzagentur.

Die mit dem Erlass des Bundesbedarfsplangesetzes eingeführte Bundesfachplanung wird erst seit 2013 angewandt. Seitdem gilt sie für alle Vorhaben des Bundesbedarfsplans, die durch mehrere Bundesländer oder ins Ausland führen. Da sich bisher nur wenige Vorhaben in diesem Genehmigungsverfahren befinden, ist der Ablauf der Öffentlichkeit oftmals noch weitestgehend unbekannt. Was sind also beim Projekt A-Nord die nächsten Schritte?

Nach der Antragsstellung werden die  Antragsunterlagen zunächst von der Bundesnetzagentur geprüft. Entsprechen sie den gesetzlichen Anforderungen, organisiert die Bundesnetzagentur öffentliche Antragskonferenzen, zu denen Träger öffentlicher Belange eingeladen werden. Sie können aber auch von interessierten Bürgerinnen und Bürgern besucht werden. Hier sammelt die Genehmigungsbehörde sachliche Hinweise zur Umwelt- und Raumverträglichkeit des eingebrachten Trassenkorridornetzes. Das Ergebnis der Antragskonferenzen ist ein Untersuchungsrahmen, der bestimmt, welche Unterlagen noch vom Vorhabenträger einzureichen sind. Er bestimmt somit auch, welche Korridore Amprion näher zu prüfen hat und wie detailliert die Untersuchung erfolgen muss.

Entscheidung im Jahr 2020

Ist der Untersuchungsrahmen festgelegt, muss Amprion innerhalb einer von der Bundesnetzagentur gesetzten Frist die erforderlichen Unterlagen erstellen und einreichen. Mit diesem Antrag schlägt Amprion dann erneut einen bevorzugten Trassenkorridor vor. Das Ziel von Amprion ist, die überarbeiteten Unterlagen in der ersten Jahreshälfte 2020 vorzulegen.

Darauf folgt in etwa eine Wiederholung der Schritte aus dem Jahr 2018: Die Bundesnetzagentur prüft die Unterlagen auf Vollständigkeit und lässt sie anschließend öffentlich, für jeden einsehbar, auslegen. Gleichzeitig legt die BNetzA Erörterungstermine fest. Diese eröffnen erneut eine Beteiligungsmöglichkeit: Jeder, der bei der Bundesnetzagentur zu der neuen Amprion-Planung eine Stellungnahme eingereicht hat, kann diese auf den Erörterungsterminen noch einmal mündlich vortragen. Nach der Erörterung wägt die Bundesnetzagentur alle Argumente ab und legt den endgültigen Trassenkorridor fest.

Dieser Korridor ist dann der verbindliche Raum, in dem Amprion – im Rahmen des darauffolgenden Planfeststellungsverfahrens – die circa 24 Meter breite Erdkabeltrasse finden muss.
Weitere Informationen zum aktuellen Planungsstand erhalten Sie auch auf den  Internetseiten der Bundesnetzagentur.