Bauweise

A-Nord - Gleichstrom-Erdkabel mit 2 Gigawatt Leistung

Erdkabel-Baustelle mit Schutzrohranlage, die sich in einem Graben befindet.

A-Nord kann als Gleichstromverbindung große Mengen elektrischer Energie auch über eine lange Distanz verlustarm transportieren. Das Projekt planen wir vorrangig als Erdkabeltrasse. Dabei gehen wir derzeit von zwei Systemen aus, die jeweils aus zwei Hochspannungskabeln (Plus - und Minuspol) und einem Rückleiter (sogenannter „metallic return“) bestehen.

Wie bei allen Ausbauvorhaben gilt auch für A-Nord: Wir wollen dieses Projekt so planen, bauen und betreiben, dass es Mensch und Umwelt so wenig wie möglich beeinträchtigt.

Bau der Erdkabelverbindung

Erdkabelverbindungen möglichst wirtschaftlich und bodenschonend zu bauen, ist eine Herausforderung, der sich Amprion gemeinsam mit Forschungseinrichtungen, Experten und Fachverbänden stellt. Heute verfügen wir über das Know-how, Erdkabel in verschiedenen Techniken zu verlegen. Ob wir uns für eine offene oder geschlossene Bauweise entscheiden, ist unter anderem abhängig von den jeweiligen Boden- und Grundwasserverhältnissen sowie den landschaftlichen Gegebenheiten – wenn etwa Flüsse oder Autobahnen gekreuzt werden müssen. Darüber hinaus berücksichtigen wir bei der Wahl des Bauverfahrens auch immer umweltrechtliche Aspekte.

Das weiß-blaue Bild zeigt das Regelgrabenprofil im Projekt A-Nord. Es sind zwei Kabelgräben zu sehen, die durch eine temporäre Baustraße getrennt werden. An den Seiten ist der gelagerte Oberboden dargestellt.

Offene Bauweise

Insbesondere wenn Erdkabel in offener Bauweise in landwirtschaftlich genutzten Flächen verlegt werden, ist ein sensibler und sorgfältiger Umgang mit dem Boden sowie seinem Wasserhaushalt erforderlich. Wertvolle Erfahrungen haben wir dafür bei unseren ersten Pilotabschnitten in Raesfeld und Borken gesammelt: Hier haben wir die Erdkabel erfolgreich in offener Bauweise bodenschonend verlegt.

Auch bei A-Nord werden wir in offener Bauweise die Kabel, gemäß unseren bewährten Standards verlegen. Dafür werden unabhängige Gutachter vor Baubeginn  den Boden intensiv untersuchen. Das bodenkundliche Gutachten fließt in die weitere Planung der Kabelanlage ein und hält für jeden Streckenabschnitt die notwendigen Schutzmaßnahmen fest.

Beim Bau auf freier (landwirtschaftlicher) Fläche beansprucht der Kabelgraben in offener Bauweise eine Breite von etwa 35 Metern. Bagger heben den Boden in kurzen Abschnitten Schicht für Schicht ab und lagern ihn sortiert neben dem Graben. In einer Tiefe von etwa zwei Metern legen wir dann die Leerrohre für die Kabel, die später etappenweise eingezogen werden. Anschließend wird der Boden Schicht für Schicht zurück in den Graben verfüllt. So bleibt die Struktur des Bodens erhalten und er kann extrem schnell regenerieren.

Geschlossene Bauweise

Dort, wo die offene Bauweise nicht realisierbar ist, werden wir grabenlos bauen. Das wird bei kreuzenden Elementen wie Gewässern, Straßen oder möglicherweise Waldgebieten vorkommen. Nur am Start- und Zielpunkt einer solchen Strecke benötigen wir Flächen für die Baustelleneinrichtung. Zur Verfügung stehen verschiedene Verfahren (zum Beispiel Pilotrohrvortrieb, Spülbohrverfahren und Schildvortrieb), die im Wesentlichen nach der Geologie und der Länge der Strecke sorgfältig ausgewählt werden müssen.

Fragen und Antworten zur Bauweise

Welche Mindestabstände muss die Gleichstromleitung zu bestehenden Gasleitungen einhalten?

Dies ist immer im Einzelfall zu prüfen. Derzeit gehen wir von rund 15 Metern Abstand aus.

Welche Größe / welchen Durchmesser haben die Kabel bzw. Kabelrohre?

Nach derzeitigem Planungsstand werden die Erdkabel einen Durchmesser von rund 15 Zentimetern haben, die Kabelschutzrohre haben im Regelfall bei offener Bauweise einen Durchmesser von rund 25 Zentimetern. Bei der grabenlosen Bauweise wird je nach Länge der Rohrdurchmesser im Einzelfall bestimmt.

Wieso werden die Systeme in zwei Kabelgräben verlegt?

Die Erdkabel werden in zwei separaten Gräben verlegt, um im Störfall nicht die ganze Leitung abschalten zu müssen. Zumindest ein System der Leitung kann weiterhin Strom transportieren. Aus bautechnischer Sicht bietet sich die Erdverkabelung mit zwei separaten Gräben an, weil von einer gemeinsamen Baustraße in der Mitte aus gleichzeitig an beiden Kabelgräben gearbeitet werden kann.

Wie tief liegen die Kabel im Boden?

In offener Bauweise liegen die Kabel etwa 1,4 bis 1,8 Meter tief. Bei Querungen von Infrastrukturen wie Straßen, Gewässern und Bahnlinien kann die Tiefe deutlich abweichen und wird individuell bestimmt.

Werden Schutzrohre verbaut? Kann das Erdkabel nachträglich ausgetauscht werden?

Die derzeitige Planung sieht weitestgehend Schutzrohrsysteme vor. Dadurch ist grundsätzlich ein Austausch der Kabel möglich, ohne die Leitung auf der gesamten Strecke wieder ausgraben zu müssen.

Mit welcher Bauzeit muss ich bei mir vor Ort rechnen?

Das ist abhängig von vielen verschiedenen Faktoren, u.a. den örtlichen Bodenverhältnissen, den Witterungsbedingungen, dem Grundwasser, bauzeitlichen Vorgaben aus dem Naturschutz, Anzahl und Umfang der zu querenden Hindernisse und von der vorhandenen Infrastruktur (Zuwegungen, Baustraße etc.). Darüber hinaus spielt die Länge des Abschnitts natürlich eine Rolle, ebenso wie die gewählte Bauweise. Da wir jedoch zunächst nur die Leerrohre in die Erde legen und die Kabel erst zu einem späteren Zeitpunkt einziehen, werden die Gräben schnellstmöglich wieder verfüllt. Nur die Stellen, an denen wir die einzelnen Kabelstücke über Muffen verbinden, bleiben über mehrere Wochen offen.

Warum ist die offene Bauweise der Standard bei Amprion?

Nicht nur bei uns ist die offene Bauweise die Regel – auch bei anderen Infrastrukturnetzbetreibern wird sie vornehmlich eingesetzt. Die offene Bauweise ermöglicht uns den größten Gestaltungsspielraum beim Bau, um flexibel auf die örtlichen Anforderungen reagieren zu können. Sie ist zudem deutlich effizienter in Bezug auf Zeit und Kosten und damit meist die wirtschaftlichste Lösung.

Wann muss Amprion alternative Bautechniken anwenden?

Eine offene Bauweise ist oftmals bei Querungen bestehender Infrastruktur nicht möglich. Auch bei natürlichen Hindernissen wie Flüssen oder Naturschutzgebieten können grabenlose Verlegetechniken zum Einsatz kommen.

Welches Bettungsmaterial für die Kabelanlage kommt zum Einsatz?

Die Wahl des Bettungsmaterials ist eine Einzelfallentscheidung. In vielen Fällen handelt es sich dabei um einen sogenannten zeitweise fließfähigen Verfüllbaustoff, den sogenannten Flüssigboden. Dafür wird der vorhandene Erdaushub oder geeignete fremde Böden mit geringen Anteilen natürlicher Stoffe angereichert, um eine spatenfeste Konsistenz und ideale Wärmeleitfähigkeit zu erreichen. Alternativ können auch Sande mit einer speziellen Körnung als Bettung dienen – beispielsweise Quarzsand.

Muss ein Mindestabstand zur Wohnbebauung oder zu anderer Bebauung eingehalten werden?

Bis auf die gesetzlichen Vorgaben – wie etwa die Grenzwerte aus der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes – bestehen keine Abstandsregelungen. Wohnbebauungen oder andere Nutzungen dürfen quasi unmittelbar am Schutzstreifen angrenzen. Unser Ziel ist es jedoch, einen größtmöglichen Abstand einzuhalten, um etwa zukünftige Erweiterungen von Höfen nicht zu erschweren.

Welche Unternehmen werden mit dem Bau beauftragt?

Amprion wird qualifizierte Tiefbauunternehmen beauftragen. Entscheidende Faktoren dabei sind die Marktlage sowie die Kompetenzen der Bewerber. Im Zuge der Ausschreibungen ist es gewünscht, dass sich auch in der Region ansässige Unternehmen beteiligen. In Borken und im Projekt ALEGRO haben sich beispielsweise Arbeitsgemeinschaften aus mehreren regionalen Unternehmen gebildet.

Was konkret bedeutet bodenschonende Bauweise?

Um den baulichen Eingriff zur Herstellung der Kabelanlage so bodenschonend wie möglich zu gestalten, berücksichtigen wir die folgenden Schritte:

• Schonender Abtrag des Oberbodens und Lagerung der Bodenmieten mit maximal zwei Metern Höhe

• Trennung der Bodenschichten in separaten Bodenmieten

• Befahrung der Trasse mit Radfahrzeugen nur über eine temporäre Baustraße

• Vermeidung von schadhaften Bodenverdichtungen bei der Grabenrückverfüllung durch entsprechenden Geräteeinsatz

• auf die örtlichen Gegebenheiten angepasste Rekultivierung nach Bauausführung

Unser Ziel: Nach Abschluss der Baumaßnahme sollen die zuvor landschaftlich genutzten Flächen wieder möglichst uneingeschränkt zur Verfügung stehen.

Wie wird die bodenkundliche Baubegleitung bei A-Nord aussehen?

Sachverständige Bodenkundler werden kontinuierlich anwesend sein. Sie sorgen für die Einhaltung des Bodenschutzkonzeptes auf der Baustelle und dokumentieren alle ausgeführten Arbeiten. In ihren Aufgabenbereich fallen außerdem die Beurteilung der Bodenfeuchte sowie die Empfehlung von Schutzmaßnahmen. Die bodenkundliche Baubegleitung fungiert außerdem als Schnittstelle zu landwirtschaftlichen Vertretern und anderen Interessengruppen.

Was bedeutet ein Baustopp? Wer kann ihn aussprechen?

Ein Baustopp im engeren Sinne erfolgt witterungsbedingt in den Wintermonaten. Ansonsten wird es im Regelfall keinen vollständigen Baustopp geben, sondern lediglich temporäre Einschränkungen in extrem empfindlichen Bereichen oder aufgrund von Witterungsbedingungen. Die bodenkundliche Baubegleitung kann diese temporäre Einschränkung empfehlen. Einen kompletten Baustopp darf sie per Gesetz nicht aussprechen. Dies ist der Bundesnetzagentur und dem Bauherrn vorbehalten.

Wird es Bauzeitenregelungen geben?

Es wird in den verschiedenen Bereichen unterschiedlich begründete Bauzeitenregelungen geben. Diese sind abhängig von verschiedenen Faktoren wie zum Beispiel den Brutzeiten von Vögeln. Im Sinne einer bodenschonenden Bauweise streben wir eine Bauzeit von Frühling bis Herbst an.

Welche geschlossenen Verfahren stehen zur Verfügung?

Die Wahl des Bauverfahrens hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab, etwa den Bodenverhältnissen oder der Länge der Querung. Zu den geschlossenen Bauverfahren gehören unter anderem das sogenannte HDD-Verfahren (Bohrspülverfahren), der Mikrotunnelbau oder der Pilotrohrvortrieb.

Liegen alle Baustraßen innerhalb des Schutzstreifens und wenn ja, warum?

Die für den Bau benötigten temporären Baustraßen liegen in der Regel innerhalb des Schutzstreifens. So können wir sie bei Wartungs- oder Reparaturarbeiten erneut nutzen und bei Arbeiten an einem System den Betrieb ohne Sicherheitsrisiken aufrechterhalten. Größere bauliche Eingriffe entstehen im Bereich der Baustraßen nicht.

Wie viele Kabel kommen in die Erde?

Sechs für die Gleichstromverbindung A-Nord und jeweils zwei für DolWin4 und BorWin4.

Mensch, Natur und Umwelt

Nach Abschluss der Bau-und Rekultivierungsmaßnahmen verbleibt ein rund 24 Meter breiter Schutzstreifen oberhalb des Kabelgrabens, wobei die betreffenden Flächen wieder landwirtschaftlich genutzt werden können. Gebäude hingegen dürfen dort nicht errichtet werden, da die Kabel jederzeit für Wartungsarbeiten und Reparaturen zugänglich sein müssen. Außerdem muss der Schutzstreifen von tiefwurzelnden Gehölzen freigehalten werden, um Schäden an den Kabeln zu vermeiden. In Raesfeld hat Amprion ein Erdkabel - Pilotprojekt im Wechselstrombereich umgesetzt. Hier haben wir viele wertvolle Informationen gesammelt.

Mehr zum Unterschied von Gleichstrom und Wechselstrom finden Sie  auf unseren Netzausbauseiten.

Elektrische und magnetische Felder

Wo Strom fließt, entstehen Felder – ein elektrisches und ein magnetisches. Das elektrische Feld lässt sich leicht abschirmen und ist im Bereich von Kabelstrecken nicht nachweisbar.

Das magnetische Feld dagegen lässt sich nicht so leicht abschirmen. Grundsätzlich hängt das Magnetfeld der Kabelanlage von der Auslastung, das heißt von der Höhe des durchgeleiteten Stroms, ab. Mit zunehmendem Abstand nach oben und zur Seite verringert sich das Feld jedoch sehr schnell. Wie sich gleichförmige Felder in der Medizin auswirken, untersuchen Wissenschaftler schon seit Langem. Einen Überblick über diese Studien verschaffte sich im Jahr 2013 die Strahlenschutzkommission (SSK). Sie kam dabei zu dem Schluss, dass es keinen Nachweis für eine negative Wirkung dieses Magnetfeldtyps auf Menschen, Tiere oder Pflanzen gibt.

Diese Erkenntnisse sind in die Neufassung der 26. Bundes-Immissionsschutzverordnung (26. BImSchV) aus dem Jahr 2013 eingeflossen. Darin ist der Grenzwert für magnetische Gleichfelder auf 500 Mikrotesla festgelegt. Diese Grenzwerte werden eingehalten.

Weitere Informationen zu elektrischen und magnetischen Feldern finden Sie  auf unseren Netzausbauseiten.

Fragen und Antworten zu Mensch, Natur und Umwelt

Welchen Einfluss hat das Erdkabel auf den Boden und die Vegetation?

Erste Erfahrungen der landwirtschaftlichen Nutzung in Raesfeld lassen vermuten, dass es zu keinen über die Bauzeit hinausgehenden Ertragsausfällen und wesentlichen Bodenveränderungen kommen wird. Ziel des projektspezifischen Bodenschutzkonzeptes ist die möglichst uneingeschränkte Nutzung der vorwiegend landwirtschaftlich genutzten Flächen nach der Baumaßnahme. Den Erfolg dieser bodenschonenden Bauweise bestätigen ertragskundliche Messungen verschiedener gängiger landwirtschaftlicher Kulturen auf Erdkabeltrassen sowie auf experimentellen Versuchsflächen. Insgesamt verdeutlichen die Versuche, dass ein Anbau von regulären Feldfrüchten im Bereich der Erdkabeltrassen ohne weitere Einschränkungen möglich ist, solange sie durch ihr Wurzelwerk und dessen Struktur die Schutzrohranlage nicht gefährden. Durch die bisherigen Erhebungen ergaben sich keine Hinweise auf mögliche Ertragsteigerungen oder -einbußen. Detailliertere Untersuchungen werden momentan in Raesfeld auf den Amprion Erdkabel-Pilotstrecken durch die Landwirtschaftskammer NRW durchgeführt und ausgewertet, allerdings gilt „Ein Jahr ist kein Jahr“. Ob es zu einer Ertragsminderung im Vergleich unbeeinflusster Standort und Kabeltrasse kommt, werden erst die Folgejahre zeigen. Neben dem Erdkabel spielen auch weitere standortspezifische Faktoren eine Rolle (Bodenverhältnisse, Klima). Im Frühjahr/Sommer 2019 gab es sehr geringe Niederschläge, sodass es in der Folge zu Trockenstress und Maisbeulenbrand kam. Derzeit sind daher noch keine validen Aussagen zu den konkreten Auswirkungen des Erdkabels möglich. Erste Zwischenergebnisse zeigen jedoch, dass die Erträge insgesamt regionsüblich sind, geringfügige Unterschiede können an hydrologischer Variabilität oder Bodenüberhöhungen liegen, letztere haben auch die Einsaat beeinflusst. Daher gilt es, die weiteren Ergebnisse abzuwarten und diese auszuwerten.

Bodenerwärmung: Bezüglich der von Landwirten und Pächtern häufig befürchteten Bodenerwärmung durch Erdkabel zeigen die bisherigen Ergebnisse aus unseren Versuchsflächen, dass die Temperatur oberhalb der Kabel schnell abnimmt und in den oberen Bodenschichten auch bei dauerhafter maximaler Auslastung kaum Temperaturunterschiede zu messen sind. Die jahreszeitlichen und wetterbedingten Temperaturschwankungen beeinflussen die Bodenschichten deutlich stärker, als die Wärmeemissionen des Erdkabels. Durch die Verwendung von geeigneten Bettungsmaterialien findet zudem eine ideale Wärmeableitung statt. Entsprechende Modellierungen zeigen, dass die Wärmezonen und die entsprechende Ausbreitung im Boden räumlich begrenzt sind und im Oberboden selbst unter ungünstigen Bedingungen nur gering ausgeprägt sind. Das bestätigt bisher auch das Amprion-Temperatur-Versuchsfeld in Raesfeld, das zusammen mit der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg angelegt wurde und die Temperaturschwankungen in unterschiedlichen Bodentiefen konstant überwacht. Die Ergebnisse zeigen zudem, dass auch betriebsbedingte Änderungen der Bodenfeuchte über dem Erdkabel nach derzeitigem Stand ausgeschlossen werden können.

Welche Felder treten bei der Gleichstromtechnik auf? Wo liegen die Grenzwerte für den Gesundheitsschutz?

Bei Verwendung von Gleichspannung und Gleichstrom entstehen sogenannte statische elektrische und magnetische Felder. Ein elektrisches Feld tritt an der Erdoberfläche durch die Isolation des Erdreichs nicht auf. Das magnetische Gleichfeld der Stromleitung liegt in der Größenordnung des statischen Erdmagnetfelds, welches in Deutschland etwa 50 Mikrotesla beträgt. Der Grenzwert für die magnetische Flussdichte bei Gleichstromfeldern liegt bei 500 Mikrotesla und ist in der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (26. BImSchV) festgeschrieben. Die genaue Höhe der Gleichstromfelder wird im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens berechnet, sobald die genaue Bauausführung feststeht. Weitere Informationen zum Immissionsschutz finden Sie auf der Webseite des Amtes für Strahlenschutz.

Gibt es gesetzliche Richtlinien für den Gesundheitsschutz beim Betrieb einer Stromleitung?

Das Bundesamt für Strahlenschutz hat mit der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (26. BImSchV) für Stromleitungen klare Grenzwerte festgelegt. Mit A-Nord halten wir diese Grenzwerte ein und unterschreiten sie deutlich. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens sind wir als Netzbetreiber verpflichtet, die Einhaltung der 26. BImSchV nachzuweisen.

Kann das GPS-System landwirtschaftlicher Maschinen durch das Magnetfeld des Kabels beeinträchtigt werden?

Eine Beeinträchtigung des GPS-Systems landwirtschaftlicher Maschinen durch die Kabeltrasse ist nicht zu erwarten.

Wird es nach Abschluss der Baumaßnahme zu Einbußen bei den landwirtschaftlichen Erträgen kommen?

Erste Erfahrungen der landwirtschaftlichen Nutzung in Raesfeld lassen vermuten, dass es zu keinen über die Bauzeit hinausgehenden Ertragsausfällen und wesentlichen Bodenveränderungen kommen wird. Ziel des projektspezifischen Bodenschutzkonzeptes ist die möglichst uneingeschränkte Nutzung der vorwiegend landwirtschaftlich genutzten Flächen nach der Baumaßnahme. Den Erfolg dieser bodenschonenden Bauweise bestätigen ertragskundliche Messungen verschiedener gängiger landwirtschaftlicher Kulturen auf Erdkabeltrassen sowie auf experimentellen Versuchsflächen. Insgesamt verdeutlichen die Versuche, dass ein Anbau von regulären Feldfrüchten im Bereich der Erdkabeltrassen ohne weitere Einschränkungen möglich ist, solange sie durch ihr Wurzelwerk und dessen Struktur die Schutzrohranlage nicht gefährden. Durch die bisherigen Erhebungen ergaben sich keine Hinweise auf mögliche Ertragsteigerungen oder -einbußen. Detailliertere Untersuchungen werden momentan in Raesfeld auf den Amprion Erdkabel-Pilotstrecken durch die Landwirtschaftskammer NRW durchgeführt und ausgewertet, allerdings gilt „Ein Jahr ist kein Jahr“. Ob es zu einer Ertragsminderung im Vergleich unbeeinflusster Standort und Kabeltrasse kommt, werden erst die Folgejahre zeigen. Neben dem Erdkabel spielen auch weitere standortspezifische Faktoren eine Rolle (Bodenverhältnisse, Klima). Im Frühjahr/Sommer 2019 gab es sehr geringe Niederschläge, sodass es in der Folge zu Trockenstress und Maisbeulenbrand kam. Derzeit sind daher noch keine validen Aussagen zu den konkreten Auswirkungen des Erdkabels möglich. Erste Zwischenergebnisse zeigen jedoch, dass die Erträge insgesamt regionsüblich sind, geringfügige Unterschiede können an hydrologischer Variabilität oder Bodenüberhöhungen liegen, letztere haben auch die Einsaat beeinflusst. Daher gilt es, die weiteren Ergebnisse abzuwarten und diese auszuwerten.

Wie wird mit eventuell doch auftretenden Ertragseinbußen umgegangen?

Der Umgang mit Ertragsausfällen oder Einschränkungen in der landwirtschaftlichen Nutzung wird zunächst über eine Rahmenvereinbarung zwischen den zuständigen Landwirtschaftsverbänden und Amprion geregelt. Auf dieser Grundlage werden dann anhand der tatsächlichen Betroffenheit jegliche wirtschaftlichen Nachteile infolge der Baumaßnahme entschädigt.

Welche Entschädigungszahlungen gibt es? Wie werden sie berechnet? Wieso wird nur einmalig entschädigt?

Amprion ist als reguliertes Unternehmen in Entschädigungsfragen an den gesetzlichen Rahmen gebunden, der 2019 durch die Bundesregierung erneut bestätigt und konkretisiert wurde. Demnach erhält der Eigentümer einer Fläche eine einmalige Entschädigung für die Eintragung der Dienstbarkeit, welche in ihrer Höhe vom jeweiligen Bodenverkehrswert und der Inanspruchnahme der Fläche abhängig ist. Darüber hinaus kann der Eigentümer einen sogenannten Beschleunigungszuschlag bei Unterschrift erhalten. Der Pächter beziehungsweise Bewirtschafter einer landwirtschaftlichen Fläche erhält eine Entschädigung für eventuell auftretende Bau- und Folgeschäden, Bewirtschaftungserschwernisse sowie Prämienentfall. Auch für den Fall, dass nach der Bauphase Mindererträge auftreten, gibt es Entschädigungsregelungen. Eine wiederkehrende oder jährliche Zahlung ist durch das Gesetz nicht vorgegeben und kann von Amprion als reguliertes Unternehmen nicht geleistet werden.

Kann ich das Geld auch in mehreren Einzelzahlungen erhalten?

Auch hier hält sich Amprion an die gesetzliche Grundlage (siehe NABEG-Novelle 2019). Diese sieht grundsätzlich eine Einmalzahlung vor, die per Entschädigungs- und Enteignungsgesetz in dem Jahr zu zahlen ist, in dem der Wertverlust ausgeglichen wird. Es ist aber auch möglich, sich den Betrag in drei Raten auszahlen zu lassen. Die beiden Folgeraten würden dann einmal in zehn und einmal in 30 Jahren geleistet.

Wie werden baubedingte wirtschaftliche Nachteile entschädigt?

In der Regel werden jegliche wirtschaftlichen Nachteile für den Bewirtschafter entschädigt. Hierzu gibt es entsprechende Rahmenregelungen.

Wann plant Amprion Informationsangebote für Eigentümer von Grundstücken in der vorgesehenen Trasse für A-Nord?

Bereits Ende des Jahres 2019 hat Amprion erste Gespräche mit den landwirtschaftlichen Verbänden über eine Rahmenregelung geführt. Diese Rahmenregelung wird unter anderem Entschädigungen für Nutzungsausfälle und mögliche Folgeschäden regeln. Kontakt mit Grundstückseigentümern und Landwirten nimmt Amprion erst dann auf, wenn die betroffenen Flurstücke feststehen oder wenn Voruntersuchungen auf den Flächen notwendig sind.

Weitere Fragen und Antworten rund um das Projekt finden Sie unter Fragen und Antworten oder in unserer Projektbroschüre .

Ansprechpersonen während der Bauzeit

Entlang der Trasse werden sogenannte Dispositionsplätze errichtet. Von hier aus wird die Bauausführung der jeweiligen
Abschnitte koordiniert. Dies beinhaltet die Lagerung des Materials, die Geräteplanung, die Logistik und den Transport
sowie das Controlling. Zusätzlich bietet der Standort die Möglichkeit der Vor-Ort-Kommunikation mit allen Beteiligten
zu bestimmten Anlässen. Hier finden Sie die Anfahrtsbeschreibungen zu den Dispositionsplätzen der einzelnen Bauabschnitte.

Falls Sie die gewünschten Antworten auf Ihre Fragen hier nicht finden oder darüber hinaus weitere Informationen benötigen, nehmen Sie jederzeit während der Bauphase gerne Kontakt mit uns auf. Die jeweiligen Ansprechpersonen für die einzelnen Abschnitte finden Sie ebenfalls hier.

NDS3, NRW1, NRW2 und NRW3a

Für die Abschnitte NDS3, NRW1, NRW2 und NRW3a folgen die Informationen frühzeitig vor dem finalen Planfeststellungsbeschluss.