Voruntersuchungen laufen weiter
In diesem Jahr haben wir mit den archäologischen Voruntersuchungen für die Erdkabeltrasse begonnen. Nachdem wir bereits im Frühjahr zahlreiche Konfliktbereiche untersuchen konnten, werden nun in einer zweiten Phase weitere Felder geprüft. Auch Kampfmittel werden bereits von uns sondiert. Bis zum eigentlichen Start der Tiefbauarbeiten möchten wir für so viele Flächen wie möglich Baufreiheit erzielen.
„Wir wollen mit dem Bau von A-Nord möglichst im Jahr 2024 beginnen. Dieser Zeitplan fordert von uns, den Planungsraum in kürzester Zeit kennenzulernen und in der erforderlichen Tiefe zu untersuchen. Daher kann es bis zum Baustart passieren, dass wir einzelne Flurstück mehrmals in Anspruch nehmen müssen“, erklärt Boris Werner, stellvertretender A-Nord-Projektleiter.
Vorarbeiten gemäß Energiewirtschaftsgesetz
Die Arbeiten sind gemäß Paragraph 44 des Energiewirtschaftsgesetzes schon vor dem Ende der Planfeststellung erlaubt. Sie erfolgen nach rechtzeitiger Ankündigung gegenüber den jeweiligen Flächeneigentümerinnen und -eigentümern sowie Bewirtschaftenden. „Für die Voruntersuchungen legen wir natürlich unseren aktuellen Planungsstand zu Grunde und sind erst einmal nur dort unterwegs, wo die Erdkabeltrasse aus unserer Sicht verlaufen wird“, sagt Boris Werner.
Die archäologischen Erkundungen sind erforderlich, um beispielsweise kulturgeschichtlich bedeutsame Objekte und Strukturen in den Bereichen zu identifizieren, in denen Amprion die Erdkabeltrasse A-Nord realisieren möchte.
Bauflächen müssen frei von Kampfmitteln sein
Kampfmittelsondierungen sind erforderlich, da Amprion als Bauherr verantwortlich für die Kampfmittelfreiheit des Baugrundstücks ist. In Abstimmung mit den zuständigen Behörden wurden, wie bei der archäologischen Prospektion, im Vorfeld Bereiche identifiziert, wo sich Kampfmittel befinden könnten. Diese Bereiche untersuchen wir nun vorab. Für die restlichen Flächen wird bei den eigentlichen Tiefbauarbeiten eine baubegleitende Kampfmittelsondierung vollzogen.
Kampfmittel sind per Definition, gewahrsamlos gewordene, zur Kriegsführung bestimmte Stoffe und Gegenstände militärischer Herkunft und Teile solcher Gegenstände, die Explosivstoffe oder chemische Kampf-, Nebel-, Brand-, Reiz- oder Rauchstoffe enthalten; außerdem Kriegswaffen oder wesentliche Teile von Kriegswaffen. Hierzu zählen u.a. sog. „Blindgänger“, d.h. nach dem Abwurf nicht explodierte Bomben.