Probebohrungen abgeschlossen

23. Oktober 2019

Die ersten Probebohrungen für die Gleichstromverbindung A-Nord sind abgeschlossen. Ziel der Bohrungen war es, die Bodenbeschaffenheit im Planungsraum frühzeitig zu kennen und möglichst viele Informationen über die Böden zu sammeln.

Über 60 Bohrpunkte in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen

Für die Untersuchungen haben wir insgesamt mehr als 60 Bohrpunkte in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen angesteuert. 38 Punkte untersuchten wir in Niedersachsen zwischen Emden und Schüttdorf. 23 Punkte waren es in NRW zwischen Gronau im Westmünsterland und Meerbusch bei Düsseldorf. Die Bohrpunkte wurden gezielt ausgewählt, um die verschiedenen Bodenarten auf den circa 300 Kilometern Gesamtfläche früh zu kennen. „Obwohl der Trassenkorridor noch nicht feststeht, müssen wir jetzt schon so viele Informationen wie möglich sammeln, um unsere Planung voranzubringen. Der Boden, in dem wir später unsere Kabel verlegen, spielt dabei natürlich eine wichtige Rolle“, sagt Amprion-Mitarbeiter Elmar Aufderbeck, beim Projekt A-Nord zuständig für den Erdkabelbau.

Sondierungen erreichen bis zu sieben Meter Tiefe

Mit kleinen mobilen Bohrfahrzeugen führten insgesamt zwei Bohrfirmen die Sondierungen in einer Tiefe von fünf bis sieben Meter durch. „Wir haben darauf geachtet, dass wir die Bohrungen möglichst am Rand der betroffenen Flächen vornehmen. Dadurch konnten die Kleinraupenfahrzeuge die geplanten Sondierungspunkte über Straßen und Wege besser erreichen.“, sagt Elmar Aufderbeck. Nach dieser ersten Untersuchungsphase 2019 wird im kommenden Jahr ein flächendeckendes Bohrprogramm folgen. Dabei wird für die finale Trassenplanung alle 50 bis 200 Meter eine detaillierte Bodenprobe entnommen.

Eigentümer schriftlich informiert

Vor den Baugrunderkundungen hatte Amprion in diesem Jahr auch schon Kartierungen und Vermessungen für die Gleichstromverbindung A-Nord gestartet. Auch wenn die Maßnahmen aktuell noch keinen endgültigen Rückschluss auf den späteren Verlauf der Erdkabeltrasse geben, kündigen wir sie gemäß Paragraph 44 des Energiewirtschaftsgesetzes frühzeitig an. Über die Probebohrungen haben die Flächeneigentümer beispielsweise frühzeitig schriftliche Informationen erhalten.

Gewässervermessungen folgen

Ab November 2019 folgen erste Gewässervermessungen, die Auskunft über die Tiefe und Breite der verschiedenen Gewässer in der Region geben sollen.