Bedarf

Das runde Bild zeigt mehrere Windräder in einer Naturlandschaft.

Warum ist das Projekt A-Nord notwendig?

Der beschleunigte Ausstieg aus der Kernenergienutzung und der zügige Ausbau der erneuerbaren Energien stellen die Netzbetreiber in Deutschland vor große Herausforderungen. So wird Strom aus erneuerbaren Energien häufig dort erzeugt, wo er nicht verbraucht wird und muss daher über weite Strecken zu den Verbrauchern transportiert werden. Aus diesem Grund hat sich die Belastung des deutschen Strom-Transportnetzes in den letzten Jahren stark erhöht.

Da die Erzeugungsmärkte und die Struktur der Strommärkte sich tiefgreifend ändern, muss sich auch die Netzplanung neu ausrichten, um weiterhin eine stabile Stromversorgung gewährleisten zu können. In den nächsten Jahren soll daher ein leistungsfähiges Stromnetz aufgebaut werden – vor allem auf den Haupttransportachsen in Nord-Süd-Richtung, zu denen auch der Korridor A gehört. Durch sie werden starke Leistungsflüsse von den Erzeugungsschwerpunkten in die Verbrauchszentren möglich, was die Stabilität im bestehenden Übertragungsnetz erheblich verbessert.
Der Korridor A – also die Projekte A-Nord und   Ultranet – soll vornehmlich Windstrom aus dem Norden Niedersachsens nach Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg transportieren.

Gesetzliche Verankerung

Das Projekt A-Nord ist als Vorhaben mit der Nummer 1 im Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) verankert. Darin sind alle Projekte aufgeführt, für die der deutsche Bundestag die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und den vordringlichen Bedarf zur Gewährleistung eines sicheren und zuverlässigen Netzbetriebs festgestellt hat. Zur Umsetzung dieser Projekte sind die Übertragungsnetzbetreiber verpflichtet. Der Bundesbedarfsplan basiert auf dem Netzentwicklungsplan, der von den Netzbetreibern entwickelt und unter Beteiligung der Öffentlichkeit von der Bundesnetzagentur geprüft und bestätigt wird. Gesetzlich festgeschrieben sind nur die Anfangs- und Endpunkte der geplanten Leitungen (Netzverknüpfungspunkte), nicht aber die konkrete Streckenführung. Vorgeschrieben ist auch der Vorrang einer Erdverkabelung. Dieser wurde Ende 2015 für bestimmte Gleichstromprojekte – darunter A-Nord – im vom Deutschen Bundestag beschlossenen Bundesbedarfsplangesetz verankert.

Die weiße Grafik zeigt eine Übersicht der verschiedenen Schritte von der Planung bis zum Bau der Leitung A-Nord.

Alle zwei Jahre beschreiben die vier Übertragungsnetzbetreiber, wie sich Strombedarf und -nachfrage in den nächsten 10 bis 20 Jahren entwickeln könnten. Daraus werden Maßnahmen abgeleitet, um das Netz zu verstärken oder auszubauen. Sie fließen in den  Netzentwicklungsplan ein. Welche Maßnahmen in den  Bundesbedarfsplan aufgenommen werden, entscheidet der Gesetzgeber. Mögliche Trassenkorridore und der Verlauf einer geplanten Leitung werden anschließend in einem zweistufigen Genehmigungsverfahren (Bundesfachplanung und Planfeststellung) bestimmt.