Auswirkungen auf Mensch, Natur und Umwelt
Erdkabelverbindungen werden von uns so gebaut, dass Mensch und Umwelt so wenig wie möglich beeinträchtigt werden. Dafür sind vor, während und nach der Bauphase Sachverständige anwesend, unter anderem für Bodenschutz, Ökologie und Beweissicherung. Nach Abschluss der Baumaßnahme sollen die zuvor landwirtschaftlich genutzten Flächen wieder möglichst uneingeschränkt zur Verfügung stehen.
Nach Abschluss der Bau-und Rekultivierungsmaßnahmen verbleibt ein rund 24 Meter breiter Schutzstreifen oberhalb des Kabelgrabens, wobei die betreffenden Flächen wieder landwirtschaftlich genutzt werden können. Gebäude hingegen dürfen dort nicht errichtet werden, da die Kabel jederzeit für Wartungsarbeiten und Reparaturen zugänglich sein müssen. Außerdem muss der Schutzstreifen von tiefwurzelnden Gehölzen freigehalten werden, um Schäden an den Kabeln zu vermeiden. In Raesfeld hat Amprion ein Erdkabel - Pilotprojekt im Wechselstrombereich umgesetzt. Hier haben wir viele wertvolle Informationen gesammelt.
Einsatz von Flüssigboden
Beim Bau der Kabelschutzrohranlage von A-Nord sowie DolWin4 und BorWin4 werden für die Bettung der Rohre in der Regel zeitweise fließfähige, selbstverdichtende Verfüllbaustoffe (ZFSV), auch Flüssigboden genannt, verwendet. Im Kabelgraben, unter- und oberhalb der Kabelsysteme, wird die sogenannte „Leitungszone“ mit diesem Bettungsmaterial verfüllt. Oberhalb der Leitungszone wird der anstehende Boden wieder eingebaut.
Bei der Herstellung des Kabelgrabens muss die Bettung der Schutzrohre gleichmäßig verdichtet, ausreichend tragfähig und frei von scharfkantigem Material sein. Die Bettung muss zudem dauerhaft volumenstabil sein, um späteren Setzungen bzw. Setzungsdifferenzen und damit unerwünschten Verformungen der Kabelschutzrohranlage entgegenzuwirken. Gleichzeitig soll das Bettungsmaterial gegenüber dem anstehenden Boden kein erhöhtes Drainagepotenzial aufweisen. Um dies zu erreichen, ist der Einbau eines speziellen Bettungsmaterials erforderlich. Die Anforderungen an das Bettungsmaterial werden durch Flüssigboden erfüllt. Dieser sorgt zudem für eine konstante und gleichmäßige Abführung der Wärme in den umgebenden Baugrund und trägt dadurch zur Vermeidung der Überhitzung des Energiekabels bei. Dadurch, dass für den Flüssigboden vorzugsweise die in der Leitungszone anstehenden Aushubböden vor Ort verwendet und aufbereitet werden, werden CO2-Emissionen und Entsorgungen reduziert.
Der Flüssigboden ist frei von umweltschädigenden Stoffen und ist für Böden und Grundwasser unbedenklich. Als Hauptkomponente für den Flüssigboden kann der vor Ort angetroffene Aushubboden verwendet werden, soweit dieser geeignet ist. Lediglich in lokal begrenzten Bereichen, in denen die Aushubböden nicht zur Herstellung von Flüssigboden geeignet sind, werden gestufte Sande eingesetzt. Nebenkomponenten bilden Schichtsilikate und Zement mit ≤ 5 M.-%. Um die Fließfähigkeit zu regulieren, wird Wasser hinzugegeben.
Die Wasserdurchlässigkeit von Flüssigboden ist in etwa einem schluffig-bindigen Boden gleichzusetzen. Durch seine gute kapillare Wirkung ist auch ein Wassertransport aus der Tiefe möglich. Der Flüssigboden trocknet nicht aus, da er ein sehr gutes Wasserspeichervermögen hat.
Der Flüssigboden wird mit Hilfe von „Fahrmischern“ zur Baustelle transportiert und eingebaut. Die Fahrzeuge enthalten also Flüssigboden - keinen Beton.
Elektrische und magnetische Felder
Wo Strom fließt, entstehen Felder – ein elektrisches und ein magnetisches. Das elektrische Feld lässt sich leicht abschirmen und ist im Bereich von Kabelstrecken nicht nachweisbar.
Das magnetische Feld dagegen lässt sich nicht so leicht abschirmen. Grundsätzlich hängt das Magnetfeld der Kabelanlage von der Auslastung, das heißt von der Höhe des durchgeleiteten Stroms, ab. Mit zunehmendem Abstand nach oben und zur Seite verringert sich das Feld jedoch sehr schnell. Wie sich gleichförmige Felder in der Medizin auswirken, untersuchen Wissenschaftler schon seit Langem. Einen Überblick über diese Studien verschaffte sich im Jahr 2013 die Strahlenschutzkommission (SSK). Sie kam dabei zu dem Schluss, dass es keinen Nachweis für eine negative Wirkung dieses Magnetfeldtyps auf Menschen, Tiere oder Pflanzen gibt.
Diese Erkenntnisse sind in die Neufassung der 26. Bundes-Immissionsschutzverordnung (26. BImSchV) aus dem Jahr 2013 eingeflossen. Darin ist der Grenzwert für magnetische Gleichfelder auf 500 Mikrotesla festgelegt. Diese Grenzwerte werden eingehalten.
Weitere Informationen zu elektrischen und magnetischen Feldern finden Sie hier.
Alle wichtigen Fragen und Antworten zum Thema Auswirkungen auf Mensch, Natur und Umwelt haben wir für Sie hier zusammengestellt.
Weitere Informationen rund um das Projekt finden Sie ebenfalls unter Fragen und Antworten oder in unserer Projektbroschüre .