Auswirkungen auf Mensch, Natur und Umwelt
Erdkabelverbindungen werden von uns so gebaut, dass Mensch und Umwelt so wenig wie möglich beeinträchtigt werden. Dafür sind vor, während und nach der Bauphase Sachverständige anwesend, unter anderem für Bodenschutz, Ökologie und Beweissicherung. Nach Abschluss der Baumaßnahme sollen die zuvor landwirtschaftlich genutzten Flächen wieder möglichst uneingeschränkt zur Verfügung stehen.
Nach Abschluss der Bau-und Rekultivierungsmaßnahmen verbleibt ein rund 24 Meter breiter Schutzstreifen oberhalb des Kabelgrabens, wobei die betreffenden Flächen wieder landwirtschaftlich genutzt werden können. Gebäude hingegen dürfen dort nicht errichtet werden, da die Kabel jederzeit für Wartungsarbeiten und Reparaturen zugänglich sein müssen. Außerdem muss der Schutzstreifen von tiefwurzelnden Gehölzen freigehalten werden, um Schäden an den Kabeln zu vermeiden. In Raesfeld hat Amprion ein Erdkabel - Pilotprojekt im Wechselstrombereich umgesetzt. Hier haben wir viele wertvolle Informationen gesammelt.
Einsatz von Flüssigboden
Beim Bau der Kabelschutzrohranlage von A-Nord sowie DolWin4 und BorWin4 werden für die Bettung der Rohre in der Regel zeitweise fließfähige, selbstverdichtende Verfüllbaustoffe (ZFSV), auch Flüssigboden genannt, verwendet. Im Kabelgraben, unter- und oberhalb der Kabelsysteme, wird die sogenannte „Leitungszone“ mit diesem Bettungsmaterial verfüllt. Oberhalb der Leitungszone wird der anstehende Boden wieder eingebaut.
Bei der Herstellung des Kabelgrabens muss die Bettung der Schutzrohre gleichmäßig verdichtet, ausreichend tragfähig und frei von scharfkantigem Material sein. Die Bettung muss zudem dauerhaft volumenstabil sein, um späteren Setzungen bzw. Setzungsdifferenzen und damit unerwünschten Verformungen der Kabelschutzrohranlage entgegenzuwirken. Gleichzeitig soll das Bettungsmaterial gegenüber dem anstehenden Boden kein erhöhtes Drainagepotenzial aufweisen. Um dies zu erreichen, ist der Einbau eines speziellen Bettungsmaterials erforderlich. Die Anforderungen an das Bettungsmaterial werden durch Flüssigboden erfüllt. Dieser sorgt zudem für eine konstante und gleichmäßige Abführung der Wärme in den umgebenden Baugrund und trägt dadurch zur Vermeidung der Überhitzung des Energiekabels bei. Dadurch, dass für den Flüssigboden vorzugsweise die in der Leitungszone anstehenden Aushubböden vor Ort verwendet und aufbereitet werden, werden CO2-Emissionen und Entsorgungen reduziert.
Der Flüssigboden ist frei von umweltschädigenden Stoffen und ist für Böden und Grundwasser unbedenklich. Als Hauptkomponente für den Flüssigboden kann der vor Ort angetroffene Aushubboden verwendet werden, soweit dieser geeignet ist. Lediglich in lokal begrenzten Bereichen, in denen die Aushubböden nicht zur Herstellung von Flüssigboden geeignet sind, werden gestufte Sande eingesetzt. Nebenkomponenten bilden Schichtsilikate und Zement mit ≤ 5 M.-%. Um die Fließfähigkeit zu regulieren, wird Wasser hinzugegeben.
Die Wasserdurchlässigkeit von Flüssigboden ist in etwa einem schluffig-bindigen Boden gleichzusetzen. Durch seine gute kapillare Wirkung ist auch ein Wassertransport aus der Tiefe möglich. Der Flüssigboden trocknet nicht aus, da er ein sehr gutes Wasserspeichervermögen hat.
Der Flüssigboden wird mit Hilfe von „Fahrmischern“ zur Baustelle transportiert und eingebaut. Die Fahrzeuge enthalten also Flüssigboden - keinen Beton.
Elektrische und magnetische Felder
Wo Strom fließt, entstehen Felder – ein elektrisches und ein magnetisches. Das elektrische Feld lässt sich leicht abschirmen und ist im Bereich von Kabelstrecken nicht nachweisbar.
Das magnetische Feld dagegen lässt sich nicht so leicht abschirmen. Grundsätzlich hängt das Magnetfeld der Kabelanlage von der Auslastung, das heißt von der Höhe des durchgeleiteten Stroms, ab. Mit zunehmendem Abstand nach oben und zur Seite verringert sich das Feld jedoch sehr schnell. Wie sich gleichförmige Felder in der Medizin auswirken, untersuchen Wissenschaftler schon seit Langem. Einen Überblick über diese Studien verschaffte sich im Jahr 2013 die Strahlenschutzkommission (SSK). Sie kam dabei zu dem Schluss, dass es keinen Nachweis für eine negative Wirkung dieses Magnetfeldtyps auf Menschen, Tiere oder Pflanzen gibt.
Diese Erkenntnisse sind in die Neufassung der 26. Bundes-Immissionsschutzverordnung (26. BImSchV) aus dem Jahr 2013 eingeflossen. Darin ist der Grenzwert für magnetische Gleichfelder auf 500 Mikrotesla festgelegt. Diese Grenzwerte werden eingehalten.
Weitere Informationen zu elektrischen und magnetischen Feldern finden Sie hier.
Fragen und Antworten zu Mensch, Natur und Umwelt
Was bedeutet bodenschonende Bauweise?
Um den baulichen Eingriff zur Herstellung der Kabelanlage so bodenschonend wie möglich zu gestalten, berücksichtigen wir die folgenden Schritte:
• Schonender Abtrag des Oberbodens und Lagerung der Bodenmieten mit maximal zwei Metern Höhe
• Trennung der Bodenschichten in separaten Bodenmieten
• Befahrung der Trasse mit Radfahrzeugen nur über eine temporäre Baustraße
• Vermeidung von schadhaften Bodenverdichtungen bei der Grabenrückverfüllung durch entsprechenden Geräteeinsatz
• auf die örtlichen Gegebenheiten angepasste Rekultivierung nach Bauausführung
Unser Ziel: Nach Abschluss der Baumaßnahme sollen die zuvor landschaftlich genutzten Flächen wieder möglichst uneingeschränkt zur Verfügung stehen.
Wie sieht die bodenkundliche Baubegleitung aus?
Sachverständige Bodenkundler sind während der Bauphase kontinuierlich anwesend. Sie sorgen für die Einhaltung des Bodenschutzkonzeptes auf der Baustelle und dokumentieren alle ausgeführten Arbeiten. In ihren Aufgabenbereich fallen außerdem die Beurteilung der Bodenfeuchte sowie die Empfehlung von Schutzmaßnahmen. Die bodenkundliche Baubegleitung fungiert außerdem als Schnittstelle zu landwirtschaftlichen Vertretern und anderen Interessengruppen.
Welchen Einfluss hat das Erdkabel auf den Boden und die Vegetation?
Erste Erfahrungen der landwirtschaftlichen Nutzung in Raesfeld lassen erkennen, dass es zu keinen über die Bauzeit hinausgehenden Ertragsausfällen und wesentlichen Bodenveränderungen kommen wird. Ziel des projektspezifischen Bodenschutzkonzeptes ist die möglichst uneingeschränkte Nutzung der vorwiegend landwirtschaftlich genutzten Flächen nach der Baumaßnahme. Den Erfolg dieser bodenschonenden Bauweise bestätigen ertragskundliche Messungen verschiedener gängiger landwirtschaftlicher Kulturen auf Erdkabeltrassen sowie auf experimentellen Versuchsflächen. Insgesamt verdeutlichen die Versuche, dass ein Anbau von regulären Feldfrüchten im Bereich der Erdkabeltrassen ohne weitere Einschränkungen möglich ist, solange sie durch ihr Wurzelwerk und dessen Struktur die Schutzrohranlage nicht gefährden. Durch die bisherigen Erhebungen ergaben sich keine Hinweise auf mögliche Ertragsteigerungen oder -einbußen. Detailliertere Untersuchungen werden momentan in Raesfeld auf den Amprion Erdkabel-Pilotstrecken durch die Landwirtschaftskammer NRW durchgeführt und ausgewertet, allerdings gilt „Ein Jahr ist kein Jahr“. Ob es zu einer Ertragsminderung im Vergleich unbeeinflusster Standort und Kabeltrasse kommt, werden erst die Folgejahre zeigen. Neben dem Erdkabel spielen auch weitere standortspezifische Faktoren eine Rolle (Bodenverhältnisse, Klima). Im Frühjahr/Sommer 2019 gab es sehr geringe Niederschläge, sodass es in der Folge zu Trockenstress und Maisbeulenbrand kam. Derzeit sind daher noch keine validen Aussagen zu den konkreten Auswirkungen des Erdkabels möglich. Erste Zwischenergebnisse zeigen jedoch, dass die Erträge insgesamt regionsüblich sind, geringfügige Unterschiede können an hydrologischer Variabilität oder Bodenüberhöhungen liegen, letztere haben auch die Einsaat beeinflusst. Daher gilt es, die weiteren Ergebnisse abzuwarten und diese auszuwerten.
Bodenerwärmung: Bezüglich der von Landwirten und Pächtern häufig befürchteten Bodenerwärmung durch Erdkabel zeigen die bisherigen Ergebnisse aus unseren Versuchsflächen, dass die Temperatur oberhalb der Kabel schnell abnimmt und in den oberen Bodenschichten auch bei dauerhafter maximaler Auslastung kaum Temperaturunterschiede zu messen sind. Die jahreszeitlichen und wetterbedingten Temperaturschwankungen beeinflussen die Bodenschichten deutlich stärker, als die Wärmeemissionen des Erdkabels. Durch die Verwendung von geeigneten Bettungsmaterialien findet zudem eine ideale Wärmeableitung statt. Entsprechende Modellierungen zeigen, dass die Wärmezonen und die entsprechende Ausbreitung im Boden räumlich begrenzt sind und im Oberboden selbst unter ungünstigen Bedingungen nur gering ausgeprägt sind. Das bestätigt bisher auch das Amprion-Temperatur-Versuchsfeld in Raesfeld, das zusammen mit der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg angelegt wurde und die Temperaturschwankungen in unterschiedlichen Bodentiefen konstant überwacht. Die Ergebnisse zeigen zudem, dass auch betriebsbedingte Änderungen der Bodenfeuchte über dem Erdkabel nach derzeitigem Stand ausgeschlossen werden können.
Erwärmt sich der Boden oberhalb der Erdkabel?
Die konkrete Erwärmung der Kabel und des umgebenden Bodens hängt von unterschiedlichen technischen und standortspezifischen Faktoren ab und stellt sich somit durchaus differenziert dar. Nach derzeitigem Kenntnisstand liegen die voraussichtlichen, zusätzlichen Wärmeemissionen bei Betrieb der Systeme in den oberen Bodenschichten bis 60 cm Tiefe von der Geländeoberkante (Hauptwurzelraum und Wasseraufnahme der Nutzpflanzen) im gemessenen Regelbetrieb bei etwa + 1 °C. Die zu erwartenden Auswirkungen auf den Boden, auf Bodenorganismen, den Bodenwasserhaushalt und die landwirtschaftliche Nutzung entspre-chen damit, nach derzeitiger Einschätzung, den Auswirkungen, die durch direkte Sonneneinstrahlung, sich verändernde Außentemperaturen und sonstige Klima- und Wettereinflüssen entstehen.
Wird bei A-Nord Flüssigboden verwendet?
Beim Bau der Kabelschutzrohranlage von A-Nord sowie DolWin4 und BorWin4 werden für die Bettung der Rohre in der Regel zeitweise fließfähige, selbstverdichtende Verfüllbaustoffe (ZFSV), auch Flüssigboden genannt, verwendet. Im Kabelgraben, unter- und oberhalb der Kabelsysteme, wird die sogenannte „Leitungszone“ mit diesem Bettungsmaterial verfüllt. Oberhalb der Leitungszone wird der anstehende Boden wieder eingebaut.
Warum wird beim Bau Flüssigboden verwendet?
Bei der Herstellung des Kabelgrabens muss die Bettung der Schutzrohre gleichmäßig verdichtet, ausreichend tragfähig und frei von scharfkantigem Material sein. Die Bettung muss zudem dauerhaft volumenstabil sein, um späteren Setzungen bzw. Setzungsdifferenzen und damit unerwünschten Verformungen der Kabelschutzrohranlage entgegenzuwirken. Gleichzeitig soll das Bettungsmaterial gegenüber dem anstehenden Boden kein erhöhtes Drainagepotenzial aufweisen. Um dies zu erreichen, ist der Einbau eines speziellen Bettungsmaterials erforderlich. Die Anforderungen an das Bettungsmaterial werden durch Flüssigboden erfüllt. Dieser sorgt zudem für eine konstante und gleichmäßige Abführung der Wärme in den umgebenden Baugrund und trägt dadurch zur Vermeidung der Überhitzung des Energiekabels bei. Dadurch, dass für den Flüssigboden vorzugsweise die in der Leitungszone anstehenden Aushubböden vor Ort verwendet und aufbereitet werden, werden CO2-Emissionen und Entsorgungen reduziert.
Woraus besteht der Flüssigboden und welche Eigenschaften hat er?
Der Flüssigboden ist frei von umweltschädigenden Stoffen und ist für Böden und Grundwasser unbedenklich. Als Hauptkomponente für den Flüssigboden kann der vor Ort angetroffene Aushubboden verwendet werden, soweit dieser geeignet ist. Lediglich in lokal begrenzten Bereichen, in denen die Aushubböden nicht zur Herstellung von Flüssigboden geeignet sind, werden gestufte Sande eingesetzt. Nebenkomponenten bilden Schichtsilikate und Zement mit ≤ 5 M.-%. Um die Fließfähigkeit zu regulieren, wird Wasser hinzugegeben.
Die Wasserdurchlässigkeit von Flüssigboden ist in etwa einem schluffig-bindigen Boden gleichzusetzen. Durch seine gute kapillare Wirkung ist auch ein Wassertransport aus der Tiefe möglich. Der Flüssigboden trocknet nicht aus, da er ein sehr gutes Wasserspeichervermögen hat.
Warum sind auf der Baustelle „Betonmischer“ im Einsatz?
Der Flüssigboden wird mit Hilfe von „Fahrmischern“ zur Baustelle transportiert und eingebaut. Die Fahrzeuge enthalten also Flüssigboden - keinen Beton.
Welche Felder treten bei der Gleichstromtechnik auf? Wo liegen die Grenzwerte für den Gesundheitsschutz?
Bei Verwendung von Gleichspannung und Gleichstrom entstehen sogenannte statische elektrische und magnetische Felder. Ein elektrisches Feld tritt an der Erdoberfläche durch die Isolation des Erdreichs nicht auf. Das magnetische Gleichfeld der Stromleitung liegt in der Größenordnung des statischen Erdmagnetfelds, welches in Deutschland etwa 50 Mikrotesla beträgt. Der Grenzwert für die magnetische Flussdichte bei Gleichstromfeldern liegt bei 500 Mikrotesla und ist in der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (26. BImSchV) festgeschrieben. Die genaue Höhe der Gleichstromfelder wird im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens berechnet, sobald die genaue Bauausführung feststeht. Weitere Informationen zum Immissionsschutz finden Sie auf der Webseite des Amtes für Strahlenschutz.
Kann das GPS-System landwirtschaftlicher Maschinen durch das Magnetfeld des Kabels beeinträchtigt werden?
Eine Beeinträchtigung des GPS-Systems landwirtschaftlicher Maschinen durch die Kabeltrasse ist nicht zu erwarten.
Gibt es gesetzliche Richtlinien für den Gesundheitsschutz beim Betrieb einer Stromleitung?
Das Bundesamt für Strahlenschutz hat mit der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (26. BImSchV) für Stromleitungen klare Grenzwerte festgelegt. Mit A-Nord halten wir diese Grenzwerte ein und unterschreiten sie deutlich. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens sind wir als Netzbetreiber verpflichtet, die Einhaltung der 26. BImSchV nachzuweisen.
Wird es nach Abschluss der Baumaßnahme zu Einbußen bei den landwirtschaftlichen Erträgen kommen?
Erste Erfahrungen der landwirtschaftlichen Nutzung in Raesfeld lassen vermuten, dass es zu keinen über die Bauzeit hinausgehenden Ertragsausfällen und wesentlichen Bodenveränderungen kommen wird. Ziel des projektspezifischen Bodenschutzkonzeptes ist die möglichst uneingeschränkte Nutzung der vorwiegend landwirtschaftlich genutzten Flächen nach der Baumaßnahme. Den Erfolg dieser bodenschonenden Bauweise bestätigen ertragskundliche Messungen verschiedener gängiger landwirtschaftlicher Kulturen auf Erdkabeltrassen sowie auf experimentellen Versuchsflächen. Insgesamt verdeutlichen die Versuche, dass ein Anbau von regulären Feldfrüchten im Bereich der Erdkabeltrassen ohne weitere Einschränkungen möglich ist, solange sie durch ihr Wurzelwerk und dessen Struktur die Schutzrohranlage nicht gefährden. Durch die bisherigen Erhebungen ergaben sich keine Hinweise auf mögliche Ertragsteigerungen oder -einbußen. Detailliertere Untersuchungen werden momentan in Raesfeld auf den Amprion Erdkabel-Pilotstrecken durch die Landwirtschaftskammer NRW durchgeführt und ausgewertet, allerdings gilt „Ein Jahr ist kein Jahr“. Ob es zu einer Ertragsminderung im Vergleich unbeeinflusster Standort und Kabeltrasse kommt, werden erst die Folgejahre zeigen. Neben dem Erdkabel spielen auch weitere standortspezifische Faktoren eine Rolle (Bodenverhältnisse, Klima). Im Frühjahr/Sommer 2019 gab es sehr geringe Niederschläge, sodass es in der Folge zu Trockenstress und Maisbeulenbrand kam. Derzeit sind daher noch keine validen Aussagen zu den konkreten Auswirkungen des Erdkabels möglich. Erste Zwischenergebnisse zeigen jedoch, dass die Erträge insgesamt regionsüblich sind, geringfügige Unterschiede können an hydrologischer Variabilität oder Bodenüberhöhungen liegen, letztere haben auch die Einsaat beeinflusst. Daher gilt es, die weiteren Ergebnisse abzuwarten und diese auszuwerten.
Aus den vergangenen Jahrzehnten sind Bodenschäden durch den Rohr- und Leitungsbau verschiedener/vorangegangener Infrastrukturprojekte bekannt. Konnte hier zuletzt eine Verbesserung erzielt werden?
In den letzten fünf bis zehn Jahren konnten im Bereich des Bodenschutzes viele Fortschritte gemacht werden. Amprion berücksichtigt dabei alle gesetzlichen Vorgaben zum Thema Bodenschutz, welche durch die BBodSchutzV und die DIN Norm 19639 definiert werden. Das Bodenschutzkonzept beschreibt die betroffenen Böden, zeigt Besonderheiten wie z. B. eine erhöhte Verdichtungsempfindlichkeit auf und definiert standortbezogene Schutzmaßnahmen. Die gesamte Maßnahme wird vom Planungsstart bis Abschluss einer etwaigen Zwischenbewirtschaftung von einer zertifizierten bodenkundlichen Baubegleitung überwacht. Das Bodenschutzkonzept wird mit fortschreitender Baureife und durch Erkenntnisse während des Bauvorhabens von der Bodenkundlichen Baubegleitung fortgeschrieben. Nach erfolgter Rekultivierung und etwaiger Zwischenbewirtschaftung sind die ursprünglichen natürlichen Bodeneigenschaften und -funktionen wiederhergestellt.
Wie wird mit eventuell doch auftretenden Ertragseinbußen umgegangen?
Der Umgang mit Ertragsausfällen oder Einschränkungen in der landwirtschaftlichen Nutzung wird zunächst über eine Rahmenvereinbarung zwischen den zuständigen Landwirtschaftsverbänden und Amprion geregelt. Auf dieser Grundlage werden dann anhand der tatsächlichen Betroffenheit jegliche wirtschaftlichen Nachteile infolge der Baumaßnahme entschädigt.
Welche Entschädigungszahlungen gibt es? Wie werden sie berechnet? Wieso wird nur einmalig entschädigt?
Amprion ist als reguliertes Unternehmen in Entschädigungsfragen an den gesetzlichen Rahmen gebunden, der 2019 durch die Bundesregierung erneut bestätigt und konkretisiert wurde. Demnach erhält der Eigentümer einer Fläche eine einmalige Entschädigung für die Eintragung der Dienstbarkeit, welche in ihrer Höhe vom jeweiligen Bodenverkehrswert und der Inanspruchnahme der Fläche abhängig ist. Darüber hinaus kann der Eigentümer einen sogenannten Beschleunigungszuschlag bei Unterschrift erhalten. Der Pächter beziehungsweise Bewirtschafter einer landwirtschaftlichen Fläche erhält eine Entschädigung für eventuell auftretende Bau- und Folgeschäden, Bewirtschaftungserschwernisse sowie Prämienentfall. Auch für den Fall, dass nach der Bauphase Mindererträge auftreten, gibt es Entschädigungsregelungen. Eine wiederkehrende oder jährliche Zahlung ist durch das Gesetz nicht vorgegeben und kann von Amprion als reguliertes Unternehmen nicht geleistet werden.
Wie werden baubedingte wirtschaftliche Nachteile entschädigt?
In der Regel werden jegliche wirtschaftlichen Nachteile für den Bewirtschafter entschädigt. Hierzu gibt es entsprechende Rahmenregelungen.
Kann ich das Geld auch in mehreren Einzelzahlungen erhalten?
Auch hier hält sich Amprion an die gesetzliche Grundlage (siehe NABEG-Novelle 2019). Diese sieht grundsätzlich eine Einmalzahlung vor, die per Entschädigungs- und Enteignungsgesetz in dem Jahr zu zahlen ist, in dem der Wertverlust ausgeglichen wird. Es ist aber auch möglich, sich den Betrag in drei Raten auszahlen zu lassen. Die beiden Folgeraten würden dann einmal in zehn und einmal in 30 Jahren geleistet.
Wie läuft der Dialog mit Eigentümern von Grundstücken auf der Trasse?
Wir als Projektteam möchten seit Beginn des Projektes transparent und offen informieren. Bereits bei unserer Suche nach dem besten Trassenkorridor war es uns wichtig, die Menschen vor Ort frühzeitig einzubinden. Noch vor dem Genehmigungsverfahren haben wir mehr als 150 Dialogveranstaltungen mit Bürgerinnen und Bürgern und Trägern öffentlicher Belange angeboten. Auch während der Bundesfachplanung haben wir kontinuierlich über den Stand unserer Planung informiert. Den Dialog werden wir selbstverständlich auch über den Baustart hinaus in derselben Intensität fortsetzen. Eine Übersicht über die Informationsveranstaltungen finden Sie hier.
Weitere Fragen und Antworten rund um das Projekt finden Sie unter Fragen und Antworten oder in unserer Projektbroschüre .